Hattingen. Die neue Rechtsprechung macht Änderungen in Holthausen und Bredenscheid notwendig. Die SPD in Hattingen will das Thema grundsätzlich diskutieren.

Die Stadt Hattingen muss ihre Wahlbezirke neu einteilen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW. Wie das im Detail geschehen soll, ist politisch umstritten.

Im Oktober 2019 war die Stadtverwaltung noch davon ausgegangen, dass im schlimmsten Fall einige Straßen in andere Stimmbezirke verschoben werden müssen. Alle 23 Wahlbezirke, für die die politischen Parteien dann ihre Kandidaten in den Ortsteilen aufstellen, würden erhalten bleiben. Das werden sie am Ende wohl auch. Allerdings ist dafür die Verlagerung eines Stimmbezirks in einen anderen Ortsteil nötig.

Wahlrechts- und Chancengleichheit sollen gestärkt werden

Überprüft hat der Verfassungsgerichtshof, ob für die Einteilung der Wahlbezirke nicht mehr die Zahl der Einwohner maßgebend ist, sondern die der Wahlberechtigten. CDU und FDP im Land wollten so verhindern, dass Nicht-EU-Ausländer mitgezählt werden. SPD und Grüne klagten dagegen.

Die Richter haben den Wunsch der Landesregierung nicht beanstandet, sich aber ein weiteres Detail des Wahlrechts herausgepickt, das nun für Handlungsbedarf sorgt.

Um die Größe der Wahlbezirke in Bezug auf die Einwohnerzahl möglichst gleich zu halten, galt bisher eine Abweichungsobergrenze von 25 Prozent. Zur Stärkung der Wahlrechts- und Chancengleichheit wurde diese Grenze jetzt auf 15 Prozent herabgesetzt.

Die größten Abweichungen betreffen die Bezirke 16 und 17 in Holthausen

Das sorgt für Handlungsdruck in Hattingen. Fünf Wahlbezirke sind betroffen. Die größten Abweichungen betreffen die Bezirke 16 und 17 in Holthausen, die zu viele Wahlberechtigte haben, sowie den Bezirk 18 in Bredenscheid, der zu wenige hat.

Die Stadt schlägt nun vor, den bisherigen Stimmbezirk 1603 als neuen Bezirk 1803 komplett von Holthausen nach Bredenscheid zu verlagern. Zudem soll der bisherige Stimmbezirk 1602 als neuer Bezirk 1701 in den Wahlbezirk 17 integriert werden und der bisherige Bezirk 1701 als 1602 in den Wahlbezirk 16. Diese Änderungen betreffen demnach nur Holthausen.

Für Niederwenigern sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf

Die SPD ist strikt dagegen. „Ich kann mir das politisch überhaupt nicht vorstellen“, kritisiert Fraktionschef Achim Paas die Pläne. „Dass ein Wahlbezirk künftig über Ortsteilgrenzen hinausgeht, hatten wir noch nie.“

Was den Sozialdemokraten auch aufstößt: Für die Wahlbezirke 21 und 22 in Niederwenigern sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf. Sie unterschreiten den gerichtlich gezogenen Rahmen mit 15,4 und 16,7 Prozent nur geringfügig. Die Verwaltung beruft sich auf die „räumlichen Gegebenheiten“. Niederbonsfeld und Winz-Baak seien für Zusammenlegungen von Stimmbezirken zu weit entfernt.

Ende Januar wollen die Parteien ihre Kandidaten aufstellen

„Andere Städte haben die neue Rechtsprechung dazu genutzt, die Wahlbezirke grundlegend neu einzuteilen“, sagt Achim Paas. „Darüber sollten wir reden.“

Das wird der Wahlausschuss nun am 22. Januar erneut tun. Am Donnerstagabend vertagte sich das Gremium – nicht zuletzt, weil die konkreten Änderungspläne der Verwaltung erst seit Mittwochnachmittag bekannt sind. „Die schriftliche Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs kennen wir selbst erst seit Montag“, entschuldigte sich Rechtsdezernentin Christine Freynik für den Zeitdruck. Ende Januar wollen die Parteien ihre Kandidaten aufstellen.