Hattingen. Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Hattingen fällt aus. Grund: Vor Gericht geht es um die rechtssicheren Einteilung der Wahlbezirke.

Die Stadt teilt mit, dass die für den heutigen Donnerstag angesetzte Sitzung des Wahlausschusses ausfällt. Wie das Hauptamt erklärt, wolle man den Ausgang eines Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht in Münster abwarten. Dort klagen die Landtagsfraktionen von SPD und Grüne gegen eine Änderung der Wahlgesetzgebung.

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Das Wahlrechts wurde im April mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen beschlossen. Mit der Novelle wurde auch die Einteilung der Kommunalwahlkreise geändert – bisher wurden die Bezirke nach der Zahl der Einwohner zugeschnitten, jetzt soll indes die Anzahl der Wahlberechtigten die Richtschnur sein.

Es soll gleich große Wahlkreise mit gleichem Stimmgewicht geben

Es soll möglichst gleich große Wahlkreise mit annähernd gleichem Stimmgewicht geben. Beim Zuschnitt der Wahlkreise würden künftig nur noch Deutsche und EU-Bürger gezählt, nicht mehr aber Einwohner aus Drittstaaten.

Weil eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes über diese Normenkontrollklage möglicherweise kurz bevorsteht, möchte die Stadt auf der Grundlage einer rechtssicheren Einteilung der Wahlbezirke in Hattingen tätig werden. Sobald die rechtliche Situation geklärt ist, wird erneut eine Sitzung des Wahlausschusses terminiert.

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen, bei denen auch die Bürgermeister-Ämter zur Wahl stehen, werden am 13. September 2020 stattfinden.