Hattingen. Um Hinweise auf einen Brillendieb in Hattingen bittet Maik Böcker und stellt Fotos des Täters auf Facebook. Die Polizei erklärt die Rechtslage.

Bei „DUO Optik und Akustik“ am Untermarkt informiert ein Hinweisschild, dass das Ladenlokal videoüberwacht wird. Allein: Das scheint manchen Dieb nicht zu hindern. „Ich habe auf Video, wie ein Mann mittags eine Ray-Ban-Sonnenbrille aus dem Regal nimmt und in seine Tasche steckt“, sagt Maik Böcker von „DUO Optik und Akustik“.

Zunächst hat er die Polizei informiert, Anzeige erstattet, das Video übergeben. „Dann sind wir eine Stunde durch die Stadt gegangen und haben geguckt, ob wir den Mann finden“, erklärt Böcker. Erfolglos.

Nach einen Brillen-Diebstahl stellt ein Hattinger Unternehmer Bilder vom Täter auf Facebook ein

Darum sah er sich veranlasst, Bilder mit dem Tathergang auf Facebook einzustellen und nachzufragen, ob jemand den Mann kennt. „Das Videomaterial ist viel deutlicher, wir haben die Bilder absichtlich nicht gestochen scharf eingestellt.“

Ihm sei bewusst, dass er sich in einer Grauzone bewege. Aber: „Ich bin mir sicher, dass dieser Mann es war.“ Außerdem verfolgt er mit dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion das Ziel, „den anderen Händlern in der Stadt einen Hinweis zu geben, dass da jemand unterwegs ist“. Zudem möchte er zeigen, dass das Unternehmen nicht bereit ist, einen Diebstahl im Sande verlaufen zu lassen.

Zwei Hinweise auf den Hattinger Ladendieb sind bereits eingegangen

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Und natürlich erhofft sich Maik Böcker Hinweise – mit Erfolg. Zwei sind eingegangen. „Wir wollen nicht selbst Detektiv spielen. Ich habe sie natürlich an die Polizei weitergegeben.“

Eine Sonnenbrille hat ein Mann bei „DUO Optik und Akustik“ in Hattingen geklaut. Maik Böcker hat das nicht nur der Polizei gemeldet.
Eine Sonnenbrille hat ein Mann bei „DUO Optik und Akustik“ in Hattingen geklaut. Maik Böcker hat das nicht nur der Polizei gemeldet. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Warnung vor Fahndungsaufrufen im Netz

Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Wer ein Foto von einem Menschen macht, darf das nur mit dessen Einwilligung. Nutzt jemand ein Foto von einem Menschen für einen Fahndungsaufruf, macht er sich sogar strafbar, so heißt es von der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis.

„Eine Verwendung für Fahndungsaufrufe kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.“

Böcker betont, dass Diebstähle schlicht auch ein wirtschaftlicher Schaden fürs Unternehmen seien. „Etwa 15 bis 20 Brillen pro Jahr werden trotz der Videoüberwachung geklaut“, sagt Maik Böcker. „Es gibt keine Versicherung, die einem Händler einen Diebstahlschaden erstattet.“

In der Firmengeschichte gab es spektakuläre Einbrüche

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Er berichtet von spektakulären Diebstählen in der 38-jährigen Firmengeschichte. „Beim Altstadtfest ist unser Laden einmal komplett ausgeräumt worden. Da haben Bürger sogar noch Männer in weißen Maleranzügen am Wochenende im Geschäft gesehen und gedacht, dass wir fleißig renovieren.“ Ein anderes Mal flog ein Stein ins Schaufenster, eine Cartier-Gold-Kollektion war danach weg.

„Wir als Polizei brauchen für Fahndungsaufrufe die Genehmigung von Staatsanwalt oder Richter“, sagt Sonja Wever, Sprecherin der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis, „das ist für andere nicht so. Dennoch ist das eine Grauzone und allgemein kann ich nur abraten von solchen Aufrufen, weil man gegen Persönlichkeitsrechte verstößt und sich möglicherweise der Verleumdung schuldig macht, wenn die Person es dann doch nicht war.“

Das Video soll den Mann beim Diebstahl genau zeigen

In diesem Fall ist Böcker gelassen: „Wie gesagt, das Video zeigt, wie er die Brille aus dem Regal nimmt und einsteckt. Nur er könnte sich da beschweren. Und dann stellt er sich quasi selbst.“