Hattingen. . Wer Müll nicht richtig entsorgt, verursacht Kosten. Auch angeblich kompostierbares Einweggeschirr gehört nicht in die Biotonne.

Aufgrund zunehmend falscher Befüllung der Biotonnen macht die Kreisverwaltung noch einmal darauf aufmerksam, was dort hineingehört und was nicht. Während zum Beispiel Buchsbäume, die mit Raupen des Buchsbaumzünslers befallen sind, in der Biotonne bestens platziert sind, gilt dies weder für Kunststoffe noch für Glas.

„Plastik ist für uns schon länger ein Ärgernis. In letzter Zeit steigt aber leider auch der Glasanteil in der Biotonne. Dabei sollte jedem klar sein: Joghurtbecher und Weinflaschen, Marmeladenbehälter und Folien sind nicht kompostierbar“, betont Elisabeth Henne, Abfallfachfrau der Kreisverwaltung. Ihre klare Botschaft: Diese Stoffe müssen mühsam und teuer aus dem Kompost entfernt werden, führen damit zu vermeidbaren Arbeiten und Ausgaben.

Kompostierbares Einweggeschirr darf nicht in den Biomüll

Bei diesem Hinweis hat sie mit Blick auf die nahende Grillsaison auch Einweggeschirr im Blick. Zwar fänden sich in den Regalen des Einzelhandels zunehmend Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen, versehen mit dem Hinweis „kompostierbar“. „Für die Vergärungsanlage in Witten-Bebbelsdorf, in der aus dem Biomüll der Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises Strom wird, ist dieses Geschirr aber nicht geeignet. Es gehört daher wie Einweggeschirr aus echtem Plastik bitte in die Restmülltonne.“

Fragen zum Thema Abfallentsorgung beantworten Elisabeth Henne,
02336/ 93 23 32

und Karina Birka,

02336/ 93 23 31

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