HATTINGEN. . Ein Hattinger lauert seiner heutigen Ex-Frau trotz Näherungsverbots wiederholt auf. Vor Gericht beteuert er, er habe sie inzwischen losgelassen.

Sich seiner Frau (46) und deren Wohnung bis auf weniger als 20 Meter zu nähern, war einem Hattinger (48) seit November vergangenen Jahres gerichtlich verboten. Doch weil er gegen die Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen haben soll, musste er sich am Montag vor dem Amtsgericht verantworten.

Am späten Abend des 4. Dezember 2018, so die Anklage, habe sich der Hattinger in einem Gebüsch vor der Haustür der Sprockhöveler Wohnung seiner Frau – von der er seit kurzem geschieden ist – versteckt. Tags darauf habe er sein Auto unmittelbar vor dem Mehrparteienhaus, in dem er bis Mitte 2017 mit Frau und den zwei Kindern (heute 23 und 15) noch selbst gewohnt hatte, geparkt und vom Pkw aus bei laufendem Motor längere Zeit den Eingang beobachtet.

Auf den Sohn gewartet, um diesem Taschengeld auszuhändigen

Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe. Dass er sich damals im Gebüsch versteckt habe, sei „eine Lüge“. Und zum zweiten Teil der Anklage sagte er: Er habe an jenem Tag vor dem Haus etwa 30 Meter entfernt von der Eingangstür auf seinen Sohn gewartet, um diesem Taschengeld auszuhändigen. Und im Übrigen habe er sich stets an das Näherungsverbot gehalten.

Genau dies indes schilderten Zeugen vor Gericht anders. So sagte ein ehemaliger Wohnungsnachbar des Angeklagten nicht nur, dass er den Hattinger am 4. Dezember 2018 im Gebüsch vor der Haustür gesehen habe. Er erzählte zudem, dass jener einmal unmittelbar vor der Wohnung der Ex-Frau gestanden habe. Auch dass es schon länger Spannungen zwischen den Eheleuten gegeben habe, habe er mitbekommen, so der Zeuge. Andere Zeugen schilderten weitere Vorfälle, bei denen der 48-Jährige seiner Ex-Frau an andere Orte gefolgt war. „Ihr Mann hat Grenzen überschritten“, so eine Zeugin.

Angst gehabt vor dem Angeklagten

Die ebenfalls als Zeugin geladene Ex-Frau sagte vor Gericht, sie habe Angst vor dem Angeklagten gehabt, das Näherungsverbot daher immer wieder erneuern lassen.

Dass der Hattinger gegen dieses wie angeklagt mehrfach verstoßen hat, sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme als erwiesen an, forderte für den bereits 2014 wegen eines ähnlichen Deliktes Verwarnten eine Geldstrafe von 4950 Euro.

Verstoß gegen Gewaltschutzgesetz

Richter Johannes Kimmeskamp blieb in seinem Urteilsspruch mit 3600 Euro darunter, machte dem Hattinger aber gleichwohl noch einmal deutlich, dass dieser sich seiner Ex-Frau nicht ständig gegen deren Willen nähern könne. „Sie haben mit ihrem Handeln ganz klar gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen.“

Das solle künftig nicht mehr vorkommen, versicherte der Hattinger. „Zwei Jahre“, sagte er, „ habe ich um meine Frau gekämpft, Jetzt habe ich sie losgelassen. Sie kann gehen, wohin und tun was sie will.“

>>> DAS GEWALTSCHUTZGESETZ

Das Gewaltschutzgesetz regelt gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen. Das Gericht kann etwa anordnen, dass der Täter es unterlässt, eines anderen Wohnung zu betreten, wenn er vorsätzlich und widerrechtlich deren Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt hat. Auch kann es ein Näherungsverbot gegenüber der verletzten Person aussprechen.

Strafmaß bei Verstoß: bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.