Hattingen. . Ein Hattinger (33) hat seine Ex-Freundin körperlich misshandelt, bedroht und genötigt sie. Das Schöffengericht schickt ihn für 27 Monate in Haft.

  • Zwischen Juli 2016 und Januar 2017 misshandelte der Angeklagtr B. seine Freundin mehrfach und bedrohte sie
  • Verteidigung zieht die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Zweifel
  • Das Schöffengericht aber glaubt ihr - und schickt B. für 27 Monate in Haft

Es war eine umfangreiche Anklage, wegen der sich ein Hattinger (33) am Mittwoch vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte. Zwischen Juli 2016 und Januar 2017 soll er seine frühere Freundin mehrfach körperlich misshandelt, teils schwer bedroht und genötigt haben, zudem wiederholt gegen ein gerichtliches Näherungsverbot gegen die 27-Jährige verstoßen haben. Doch abgesehen von den Verstößen gegen das Näherungsverbot stritt der Anklagte B. die ihm zur Last gelegten Beziehungstaten ab.

Am 3. Juli vergangenen Jahres, als er laut Anklage erstmals gewalttätig gegenüber seiner damaligen Freundin M. wurde, sie mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen, später sogar mit einem Küchenmesser in der Hand bedroht habe, hatte B. die 27-Jährige spätabends aufgesucht – mit schweren Verletzungen infolge einer Messerstecherei. Die Wunden hätten ihm M.s Bruder und dessen Kumpel zugefügt, ließ B. durch eine russische Dolmetscherin übermitteln.

Freundin trat als Nebenklägerin auf

Grund für den Angriff: Er hatte von seiner Freundin erfahren, dass ihr Bruder sie als junges Mädchen sexuell missbraucht, vor einigen Monaten auch vergewaltigt habe und diesen damit an besagtem Abend konfrontiert. Zur Freundin, einer angehenden Altenpflegerin, sei er nach der blutigen Auseinandersetzung gegangen, um sich von ihr notärztlich versorgen zu lassen. Geschlagen oder gar mit dem Messer bedroht habe er sie nicht.

Dies allerdings schilderte M., die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, völlig anders. Detailliert erzählte sie, wie sie den ein Küchenmesser in Händen haltenden B. aus der Wohnung gelockt habe – aus Angst um ihre minderjährige Tochter, die sich zu dem Zeitpunkt schlafend ebenfalls in der Wohnung befand. Wie sie den stark alkoholisierten Freund dazu bewegen konnte, das Messer fallen zu lassen, und es später, als B. weg war, weggeschmissen habe. Sie habe noch in derselben Nacht ihre Wohnung verlassen. Tags darauf erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Doch sie zog keinen Monat später zunächst wieder zurück – auf Drängen des Ex-Freundes, wie sie dem Schöffengericht unter Vorsitz von Johannes Kimmeskamp erklärte. „Ich dachte: Vielleicht war es nur ein Ausrutscher!“

Täter lauerte seiner Freundin auf

In der Tat sei die Beziehung danach zunächst besser gelaufen, B., dessen Bier- und Weinkonsum ein Streitpunkt war und schließlich auch der Grund, warum sie sich von ihm trennen wollte, habe zunächst auch keinen Alkohol mehr getrunken. Dann aber kam es am 25. und 26 Oktober in der Wohnung ihrer Schwester erneut zu Übergriffen mit Schlägen und Tritten. Und nach mehrmaligen Verstößen gegen das in der Folge erwirkte Näherungsverbot am 10. Januar schließlich zur Eskalation. Vor ihrer Wohnung habe er ihr frühmorgens aufgelauert, ihr einen kalten, glänzenden Gegenstand an die Schläfe gehalten, den sie für eine Pistole hielt (indes wohl fälschlicherweise, wie später sogar die Staatsanwältin betonte). Schließlich habe B. sie genötigt, ins Auto zu steigen, wobei sie sich am Kopf verletzte und ihr später noch das Handy. entrissen. Er wurde daraufhin von der Polizei festgenommen, sitzt seitdem in Haft.

Und aus dieser wird er nach Meinung des Schöffengerichts auch so schnell nicht entlassen. Zwei Jahre, drei Monate Haft lautet das Urteil. B.s Verteidiger, die die Glaubwürdigkeit M.s aufgrund mangelnder Detailschilderungen in Frage stellten, wollen in Berufung gehen. Sie hatten eine Bewährungsstrafe gefordert sowie eine ambulante Alkoholtherapie und ein Anti-Agressionstraining. Eine Gutachterin sieht B.s Alkoholmissbrauch an der Grenze zur Abhängigkeit. Und attestiert ihm eine ausgeprägte Eifersucht sowie eine mangelnde Fähigkeit, mit Kränkungen in Partnerschaften klarzukommen.