Hattingen/Sprockhövel. .
Das Verfahren gegen einen 50-jährigen Sprockhöveler, der sich trotz richterlicher Verfügung seiner Ex-Freundin näherte, wurde am Montag vor dem Amtsgericht Hattingen eingestellt.
Hintergrund: Dem Angeklagten Andreas P. wurde vorgeworfen, sich am 30. April der 39-jährigen Ö., mit der er zuvor vier Jahre liiert war, am Hattinger ZOB genähert zu haben, obwohl die bereits Ende Januar ein Näherungsverbot gegen Andreas P. erwirkt hatte. „Ich war so überrascht, als er plötzlich mit einem Strauß Blumen vor mir stand, dass ich sofort die Polizei gerufen habe“, erinnert sich die Geschädigte. Doch als die Beamten eintrafen, hatten sich Angeklagter und Opfer bereits ausgesprochen. Keine zwei Stunden später sei Ö. in Andreas P.s Bochumer Wohnung bereits wieder eingezogen. Warum sie dann überhaupt ein Näherungsverbot erwirkt hätte, hakte der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp ungläubig nach. „Wir hatten Probleme“, gab sich die Geschädigte zurückhaltend. Gleichzeitig beteuerte sie, seit dem Vorfall im April wieder mit dem Angeklagten zusammen zu sein.
Was bleibt, sei der Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. „Sie haben gegen eine gültige Verfügung verstoßen“, richtete sich der Staatsanwalt an Andreas P., der sich aber einsichtig zeigte. Das veranlasste die Staatsanwaltschaft zu einem milden Plädoyer. „Sie wollten ihr ja nichts Böses und kommen als Rosenkavalier daher. Sie dafür zu bestrafen, wäre wohl etwas viel.“ Richter Kimmeskamp folgte schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.