Hattingen. . Ein Hattinger lässt seinen Hund im heißen Auto zurück, das Tier stirbt. Die Polizei erklärt, wie man handeln darf, wenn ein Tier leidet.

Der Fall löst bundesweit wütende Reaktionen aus: Ein Hattinger Hundehalter lässt sein Tier am Mittwoch im Auto zurück, in dem überhitzten Fahrzeug stirbt der Hund. Höhnisch wirkt da die Notiz des Halters hinter der Windschutzscheibe „an alle Neugierigen“, dem Hunde ginge es gut, man solle sich nicht einmischen. Um den Fall wird sich die Staatswaltschaft in Aachen kümmern. Auf WAZ-Nachfrage erklärt die Polizei, was für Strafen auf Tierquälerei stehen und was man tun solle, wenn man ein Tier in Not sieht.

Spaltbreit offenes Fenster genügt oft nicht

„An sonnigen Tagen gibt es immer wieder Meldungen bei der Leitstelle zu Hunden in Autos, die Bürger sind da schon aufmerksam“, sagt Vera Viebahn, Polizeisprecherin im Ennepe-Ruhr-Kreis. Häufig seien es aber nur kurzzeitige Situationen, zum Beispiel, weil der Eigentümer des Hundes gerade etwas wegbringt oder am Kiosk kauft. „Meist befindet sich der Eigentümer bei Eintreffen der Polizei bereits an seinem Fahrzeug oder die Leitstelle erhält einen zweiten Anruf, dass es sich erledigt hat“, so Viebahn. Ist das nicht der Fall, prüfen die Beamten, ob es dem Tier gut geht.

Auch ein spaltbreit offenes Fenster genügt oft nicht.
Auch ein spaltbreit offenes Fenster genügt oft nicht. © Stephan Jansen, dpa

Auch Tierärztin Kerstin Schmitz aus Hattingen hatte schon mit Hunden zu tun, die bei zu großer Hitze im Auto zurückgelassen wurden. „Und auch, wenn es draußen nicht sehr heiß ist, heizt ein Auto viel mehr auf“, sagt sie. 26 Grad Celsius, wie in dieser Woche, reichen da schon aus. Auch wenn das Fenster einen Spaltbreit geöffnet sei, schütze es das Tier im Auto oft nicht vor einem Hitzschlag.

Daran erkennt man, dass ein Hund leidet

Die Tierärztin erklärt, an welchen Symptomen man erkennt, dass ein Hund im Auto leidet. „Hunde schwitzen nicht, die machen den Temperaturausgleich über das Hecheln“, sagt Schmitz. Hechelt das Tier also stark, droht Gefahr. Die Tierärztin rät, den Hund dann umgehend in den Schatten zu bringen, mit Wasser oder nassen Tüchern zu kühlen und ihm Wasser zu trinken zu geben.

Dabei rät die Polizei im Regelfall immer dazu, Fahrzeuge nicht eigenmächtig zu beschädigen, sondern Feuerwehr oder Polizei zu rufen. „Diese hat nicht nur das nötige Werkzeug und andere Hilfsmittel, das jeweilige Tier aus dem Auto zu befreien und zu versorgen, weiterhin umgeht man so auch eine private Anzeige“, erklärt Vera Viebahn. Denn wer selbst die Scheibe eines Autos einschlägt, begeht eine Sachbeschädigung. Auch das Entfernen des Hundes vom Fahrzeug, wenn man ihn zum Beispiel in den Schatten bringt und versorgt, „könnte vom Eigentümer als Diebstahl ausgelegt werden“.

Was droht, wenn man eine Autoscheibe einschlägt

Die Polizei muss eine solche Straftaten durch die Helfer dann aufnehmen. „Im weiteren Verfahren besteht die Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft oder Richter das Verfahren einstellen“, führt die Polizeisprecherin aus.

Im Reschop Carré in Hattingen warnte bereits 2017 ein Schild davor, Hunde im heißen Auto zu lassen.
Im Reschop Carré in Hattingen warnte bereits 2017 ein Schild davor, Hunde im heißen Auto zu lassen. © Fischer

Wird die Polizei zu einem Fahrzeug gerufen, in dem ein Tier leidet (starkes Hecheln, Apathie oder Stellplatz in der prallen Sonne), öffnet sie das Auto. Geht es dem Hund aber augenscheinlich gut, wird zunächst versucht, Kontakt zum Fahrzeughalter aufzunehmen.

Ordnungswidrigkeit und Straftat im Tierschutzgesetz

Fragen zur Tierquälerei regelt das Tierschutzgesetz. Dort geht es in Paragraf 17 um die Straftaten und in Paragraf 18 um die Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit begeht laut Tierschutzgesetz derjenige, der „ein Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt“. Darunter werden im Tierschutzgesetz 22 weitere Varianten von Verstößen beschrieben. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Um eine Straftat handelt es sich, wenn man entweder ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ oder „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Das Tierschutzgesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Ob ein Verfahren eröffnet wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dorthin wird die Polizei in Düren auch in Kürze die Ermittlungsergebnisse im Fall des Hattinger Hundehalters, dessen Tier in Jülich im Auto starb, weiterleiten.