Hattingen. . Der Ennepe-Ruhr-Kreis führt im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten abgelehnte Asylbewerber zurück. Sechs waren es in 2018 in Hattingen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Kreisen würde der EN-Kreis abgelehnte Asylbewerber zurückführen, betonte Landrat Olaf Schade jetzt im Kreistag.

„Im Jahr 2018 hat es in Hattingen sechs Abschiebungen gegeben“, sagt Stefanie Berkermann, Leiterin des Fachbereichs 50 (Soziales und Wohnen). Zudem leben in der Stadt derzeit 94 Geduldete. „Das sind die, deren Abschiebung ausgesetzt ist“, so Berkermann.

Abschiebung ist bei Krankheit und ohne Pass schwierig

Sind Asylbewerber abgelehnt, so gibt es einige Gründe, warum sie den Ennepe-Ruhr-Kreis nicht verlassen: keine Pässe, medizinische Bedenken – und langwierige rechtsstaatliche Wege via Anwalt. Doch einige gehen eben auch: In 2018 haben von den abgelehnten Asylbewerbern 10,7 Prozent den EN-Kreis wieder verlassen. Einerseits gibt es Überstellungen nach dem Dublin-Verfahren, das heißt, dass die Flüchtlinge in das europäische Land zurück müssen, das für ihr Asylverfahren zuständig ist. Andererseits gehen Menschen in ihr Heimatland zurück.

Im Ennepe-Ruhr-Kreis, also auch in Hattingen, werden Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, zurückgeführt.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis, also auch in Hattingen, werden Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, zurückgeführt.

„Ich bin erstaunt, dass die Abschiebezahlen im Vergleich zu früheren Jahren relativ niedrig waren“, sagt Frank Staacken von Bündnis 90/Die Grünen, der sich in Hattingen intensiv mit Flüchtlingsfragen auseinandersetzt. Begründet sieht er die niedrigere Zahl in einigen gesetzlichen Verbesserungen. „Durch das Aufenthaltsgesetz ist manches anders geworden. Es gibt zum Beispiel eine Ausbildungsduldung für gut Integrierte und auch sonst eine Reihe von Möglichkeiten, legal zu bleiben“, sagt er.

Personen starker Zuwanderungsjahre sind ausgereist

Auf schriftlichen Antrag der Grünen-Fraktion im Kreistag legte die Verwaltung die Rückführungs-Zahlen schriftlich dar, außerdem bezog Michael Schäfer, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr, in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses Stellung. Grundsätzlich gibt es mehrere Wege, damit bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber das Land wieder verlassen. Am einfachsten und auch am häufigsten ist die freiwillige Ausreise, die Staacken als „erzwungene Ausreise“ bezeichnet, weil „es keine Alternativen für die Menschen gibt“. Die freiwillige Ausreise, so Schäfer, sei allerdings stark rückläufig“, da „die Personen der starken Zuwanderungsjahre 2015/2016 überwiegend im Jahr 2017 ausgereist sind“.

>>> INFO: Mit Pass geht es zur zentralen Flugabschiebung
Den Betroffenen wird mehrfach die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise angeboten. Sind Identitätsnachweise vorhanden, wird bei der Zentralstelle für Flugabschiebungen NRW ein Flug ins Heimatland beantragt. Die Bundespolizei begleitet Personen, die durch Widerstand oder Straftaten aufgefallen sind.