hattingen. . Die Umbaupläne des früheren Schulschwimmbads im Oberwinzerfeld schreiten voran. So soll der Leseraum in den Bürgertreff – und der in neue Räume.

Wie geht es weiter mit dem Leseraum der Grundschule Oberwinzerfeld? Und wie mit dem im ehemaligen Schwimmbad des Schulkomplexes untergebrachten Bürgertreff, den die Grundschule künftig als Leseraum nutzen möchte?

Um diese Fragen ging es jetzt bei einem erneuten Treffen von Bürgermeister Dirk Glaser und weiteren Vertretern der Stadt, Vertretern der Grundschule Oberwinzerfeld sowie der Ortsbürgermeisterin für Winz-Baak, Margot Dröge. Die von Stadtsprecherin Susanne Wegemann auf WAZ-Anfrage übermittelten Ergebnisse:

Leseraum zieht ins ehemalige Schwimmbad der Schule um

1. Der Leseraum der Grundschule Oberwinzerfeld zieht bis zum Beginn des neuen Schuljahres in das ehemalige Schwimmbad des Gebäudekomplexes um, das zurzeit multifunktional als Bürgertreff und Musikraum genutzt wird. Die Nutzer – zum einen die Schule, zum anderen Gruppen und Vereine, die sich im Bürgertreff treffen – stimmen sich über die Nutzungszeiten ab.

2. Der bisherige Leseraum der Grundschule Oberwinzerfeld, der ab dem Schuljahr 2019/2020 als weiteres Klassenzimmer benötigt wird, wird bis zum Beginn des neuen Schuljahres entsprechend hergerichtet und unter anderem neu gestrichen.

Stadt schätzt Umbaukosten auf 140.000 Euro

3. Für das Jahr 2020 ist seitens der Stadt geplant, die zurzeit als Bürgertreff und Musikraum genutzte Fläche im ehemaligen Schwimmbad umzubauen: Entstehen soll ein separater Bürgertreff im zurzeit gefliesten Bereich mit eigenem Zugang sowie sanierten, behindertengerechten Toiletten. Die restliche Fläche wird in zwei Räume inklusive Flur für die Schule umgebaut.

Die Kosten für den Umbau, so Susanne Wegemann, schätzt die Stadt auf 140.000 Euro. Mittel stünden im Haushalt 2019 dafür nicht zur Verfügung. Das Geld werde aber für den Etat 2020 angemeldet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung im Rahmen der Etatberatungen vorgelegt.

Umbaumaßnahmen sollen zum Schuljahr 2020/2021 abgeschlossen sein

4. Die Umbaumaßnahmen sollen, sofern ein entsprechender politischer Beschluss vorliegt, im Jahr 2020 erfolgen und zum Schuljahr 2020/2021 abgeschlossen sein.