Hattingen. . Engagierte das Jugendamt bislang einen Träger ambulanter Erziehungshilfen aus einer anderen Stadt, so war es an Verträge gebunden, die die entsprechende Stadt mit dem Träger ausgehandelt hat. Das wird in diesem Jahr anders – denn es wird neue Vereinbarungen geben, die mehr Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleisten.

Engagierte das Jugendamt bislang einen Träger ambulanter Erziehungshilfen aus einer anderen Stadt, so war es an Verträge gebunden, die die entsprechende Stadt mit dem Träger ausgehandelt hat. Das wird in diesem Jahr anders – denn es wird neue Vereinbarungen geben, die mehr Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleisten.

„2016 regte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe das an. Wir arbeiten seitdem an einem neuen Konzept“, sagt Juliane Lubisch vom Hattinger Jugendamt. Dies Konzept steht jetzt weitestgehend, lediglich „Feinjustierungen“ fehlen noch. Bald soll es durch die politischen Gremien gehen. Fachlich wie wirtschaftlich haben Juliane Lubisch und Heike Schneider, wirtschaftliche Jugendhilfe, mit dem Team, den Trägern und anderen Jugendämtern aufs Thema geschaut.

Klare Festlegung von Kriterien für Wohnungszustand

Das Ergebnis ist einerseits eine klare Sprache. Lubisch nennt ein Beispiel: „Kommt die Meldung einer Verwahrlosung von Kindern, geht ein Zweierteam raus. Vor Jahren ging eine junge Kollegin mit einer älteren mit. Die jüngere kam blass und entsetzt wieder, die ältere war gelassener.“

Sie habe dann nachgefragt, wie genau der Flur ausgesehen habe, das Bad, ob das Kinderbett trocken gewesen sei. Denn den einen störe Wäsche, die seit drei Tagen in der Badewanne liege, den anderen weniger. Darum gehe es um konkrete Angaben, um eine Kindswohlgefährdung zu erkennen. „Wir legen klar fest, was eine verwahrloste Wohnung ist, dann muss man nicht erst noch fünf Sätze schreiben. Da weiß dann jeder gleich, wovon die Rede ist. Und auch, was die Helfenden machen, ist genau beschrieben.“

Angebote von Anbietern werden vergleichbarer

Außerdem werden Angebote vergleichbarer: „Einige rechnen bislang 45-Minuten-Einheiten bei den Fachleistungen ab, andere ganze Stunden. Bei manchen kam ein Aufschlag für bürokratische Angelegenheiten dazu, bei anderen war das inklusive“, erklärt Heike Schneider. Auch das wird ein Ende haben. Und dann sehe die Stadt auch auf einen Blick, dass beispielsweise ein Anbieter zum Erreichen des Ziels länger brauche als ein anderer.

Tatsache sei, dass immer mehr Eltern, Kinder und Jugendliche die Leistungen in Anspruch nähmen. Was Lubisch gut findet. „Denn die absoluten Fallzahlen sind wahrscheinlich nicht höher geworden. Die Menschen sind nur sensibler für das Thema, trauen sich auch, die Fälle zu melden“, erklärt sie. Gut geschult seien inzwischen alle, die mit Kindern und Familien zu tun hätten wie Mitarbeiter in Kindergärten und Schulen. Gut arbeite man auch bei den ambulanten Hilfen mit Ehrenamtlichen und Sportvereinen zusammen. „Denn auch die betreuen Kinder. Wir haben ein gutes Netz. Nicht jede Stunde muss eine Fachleistungsstunde sein, wenn das Kind beispielsweise ein bis zwei Stunden gut in einem Sportverein oder durch Ehrenamtliche anderer Vereine betreut ist.“

Allgemeiner Sozialer Dienst nennt Bedarfsentwicklung

Lubisch weiß auch, dass manche Eltern froh sind, wenn ihnen geholfen wird. „Sie kommen nicht von alleine, aber sind wir da, nehmen sie die Hilfe an.“ Der Allgemeine Soziale Dienst habe immer die Bedarfsentwicklung im Auge. „Und wir richten unser Angebot danach aus. Wir sind gut aufgestellt.“ Derzeit gibt es in Hattingen zwölf ortsansässige Anbieter ambulanter Hilfen. „Aber es gibt auch Spezialfälle wie bei tauben Eltern, da müssen wir in anderen Städten nachfragen.“

Laut Landschaftsverband Westfalen-Lippe gelingt eine fachgerechte, ressourcenbewusste Steuerung, wenn Inhalte, Qualitätsmerkmale, Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern ausgehandelt sind. Beide müssten sich in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben.