Hattingen. . Kulturausschuss beschließt die Änderung der Benutzungsordnung des Alten Rathaus. Kostenbeitrag und Aufwandsentschädigung sind ab Januar höher.

Die gute Stube Hattingens, das Alte Rathaus, kann ab dem 1. Januar 2019 von jedem Interessierten – auch wenn er nicht aus Hattingen ist – für Veranstaltungen angemietet werden: Das hat der Kulturausschuss jetzt in seiner Sitzung beschlossen.

Bislang nutzten neben der Stadt ortsansässige Vereine und Verbände, politische Parteien und gemeinnützige Organisationen das Alte Rathaus. Auch das Altstadtgespräch findet dort statt. Immer wieder sind Ausstellungen zu sehen. Ehen werden hier geschlossen. Die Benutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2004. Anliegen der Verwaltung war es, das Alte Rathaus weiter zu öffnen, um es als zentralen Veranstaltungsort zu etablieren. „Es geht nicht vorrangig um eine Einnahmesteigerung“, führte Bettina Hagenschulte, Leiterin des Fachbereichs Weiterbildung und Kultur aus. Sie geht von einem Mehrertrag von 1000 Euro jährlich aus. Laut Verwaltung kamen 2017 durch Vermietung nur 125 Euro zusammen.

Schriftlicher Antrag ist erforderlich für die Anmietung

In der Änderung der Benutzungsordnung verankert ist auch eine Erhöhung des Kostenbeitrags und der Aufwandsentschädigung für Auf-, Abbau, Aufsicht, Reinigung. Der Kostenbeitrag pro Stunde wird um fünf Euro auf 80 Euro erhöht. Für die Aufwandsentschädigung muss der Anmietende mit 27 Euro pro Stunde künftig zwei Euro mehr als bislang auf den Tisch legen.

Wer das Alte Rathaus anmieten möchte, muss einen schriftlichen Antrag beim Fachbereich Weiterbildung und Kultur spätestens einen Monat vor Beginn der geplanten Veranstaltung einreichen. Ortsansässige Antragsteller haben nach der neuen Ordnung Vorrang. Ein Antrag der Linken, keine Kostenbeiträge zu erheben, wurde abgelehnt.