Hattingen. . Der Hattinger bestreitet den Besitz der Fotos nicht. Er weiß aber nicht, wie sie auf seinen Computer kamen. Richterin verhängt eine Geldstrafe.
Kinderpornografische Bilder waren auf dem Rechner des Angeklagten I. (32) gefunden worden. Deswegen musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten. Besessen haben soll der Angeklagte diese Bilder zwischen Februar und November 2015. Der Staatsanwalt zählt auf: 169 Fotos waren auf dem PC, darauf waren 32 Jungen und 137 Mädchen und deren sexueller Missbrauch durch vielfältige Praktiken zu sehen.
Dass die Bilder da waren, bestreitet I. nicht. Indes ist ihm rätselhaft, wie die Fotos auf seinen Rechner, in seinen Arbeitsordner gekommen sind. Er würde ja viel herunterladen, was nicht frei im Internet zu haben sei. „Da ploppen manchmal dann auch andere Seiten auf und zack hat man plötzlich was runtergeladen und weiß es gar nicht“, versucht er eine Erklärung. Es gebe ja auch Phishing-Dateien, also Dateien, die über gefälschte Internetseiten versuchen, an persönliche Daten eines Internet-Nutzers zu kommen.
„Wir haben ermittelt und ihre IP-Adresse als Nutzer der Seite gefunden. Die Internetseite ist keine Seite, auf die man aus Versehen drauf kommt“, blockt Richterin Stolle gleich ab. Ob ihm denn nicht mal aufgefallen sei, auf welcher Seite er gewesen sei. „Wenn dann bin ich auf normalen, kostenlosen Pornoseiten“, erzählt der Angeklagte.
Nur ein Foto war auf dem Rechner gespeichert
Tatsächlich war nur eines der Bilder auf der Festplatte gespeichert. Die anderen Dateien waren temporäre Bilder, die am Ende der Browser-Sitzung gelöscht wurden, aber im Zwischenspeicher gefunden worden waren. Es handelte sich um Miniaturansichten, also Dateivorschauen, die sich beim Besuch der entsprechenden Internetseite laden. Eine Vollversion der Fotos erscheint nur bei Bezahlung.
Zu dem gespeicherten Bild gibt der angeklagte Handwerker an, es nicht vor Augen zu haben. Es könne sich aber auch um das Foto einer 16-jährigen Freundin handeln. „Sie sieht nicht wie 16 aus“, stoppt Richterin Stolle gleich und bittet die Prozessbeteiligten zur Ansicht des Fotos nach vorne.
Zeuginnen mussten nicht mehr gehört werden
Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug kann es für den Besitz kinderpornografischer Schriften geben. Positiv berücksichtigte Richterin Stolle Is Geständnis. Die beiden Zeuginnen mussten nicht mehr gehört werden. „Das muss auch nicht sein, das ist ihm eh schon alles unangenehm genug“, so sein Verteidiger.
Verurteilt wurde der 32-Jährige zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Den eingezogenen Computer möchte der Angeklagte, der wegen Vergewaltigung und Körperverletzung schon im Jahr 2006 eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten bekommen hatte, nicht zurück haben.