Hattingen.

Vorbestrafter Hattinger (30) hat Schriften und Bilder nicht nur besessen, sondern auch in einer Internet-Tauschbörse verbreitet.

„Wir müssen uns fragen, was wir davon haben, den Angeklagten ins Gefängnis zu stecken“, sagt Richter Johannes Kimmeskamp bei der Urteilsverkündung im Fall der Verbreitung von Kinderpornographie. „Im Strafvollzug ist keine Therapie möglich und der Täter nach einem Vollzug womöglich erst recht gefährlich.“

Der 30-jährige Angeklagte wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Hattinger muss zudem 1000 Euro an das Bochumer Ambulanzzentrum, eine Einrichtung zur Behandlung von Sexualstraftätern, zahlen. In diesem Zentrum wird der Mann auch selbst therapiert.

Der wegen versuchten Kindesmissbrauchs bereits vorbestrafte Angestellte hat kinderpornographische Schriften und Bilder nicht nur besessen, sondern auch in einer Internet-Tauschbörse verbreitet. Bei polizeilichen Durchsuchungen wurden in der Wohnung des Angeklagten 170 Gigabyte Computer-Dateien sowie CDs mit kinderpornographischen Abbildungen sichergestellt.

„Diese Zahl hat mich selbst geschockt“, erklärt der Angeklagte. Er habe den Konsum von Kinderpornographie nie als Problem gesehen: „Ich tue damit ja niemandem weh“. Durch eine Therapie habe er dann erkannt dass „mich das moralisch Verwerfliche reizte, mir den Kick gab, wenn es mir selbst schlecht ging“.

Sorgen der Staatsanwaltschaft, er könne durch den Konsum von Kinderpornographie zudem anfällig für sexuelle Übergriffe sein, bestreitet der 30-Jährige heftig: „Sich so was anzusehen ist das eine, es umzusetzen etwas anderes. Das könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.“

Eine Entschuldigung für seine Vergehen sieht er in seiner Kindheit und Jugend, die „nicht so toll war“. Diese Eigen-Wahrnehmung verdeutlicht auch das psychiatrische Gutachten des Täters, welches dem Angeklagten zudem ein „Streben nach Überlegenheit sowie pädosexuelle Strömungen“ nachweist. Die Staatsanwaltschaft kritisierte, dem 30-Jährigen sei das Ausmaß seines Handelns nicht bewusst, er realisiere nicht, „dass er Kinderschänder unterstützt“. Daher sei es „förderlich, die Therapie fortzuführen“.

Der Angeklagte nahm das Urteil positiv auf.