Hattingen. . Zwei Seniorenheime werden zum Stichtag im Sommer nicht die vorgegebene Quote an Einzelzimmern erfüllen. Umbauten sind für dieses Jahr geplant.
Zwei Hattinger Seniorenheimen droht im Sommer ein Aufnahmestopp. Ab dem 1. August gilt eine Gesetzesvorlage, nach der mindestens 80 Prozent der Betten in Einzelzimmern stehen müssen. „Das Martin-Luther-Haus wird das Datum mit Sicherheit reißen und auch bei St. Josef sieht es ähnlich aus“, sagt Bernd Biewald von der Heimaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Bereits für das vergangene Jahr waren in beiden Häusern Umbaumaßnahmen geplant. Damit sollten die Häuser auf aktuellen Stand gebracht werden. „Es gibt Gespräche und Pläne liegen vor“, ist Biewald optimistisch. Dabei soll es nun vor allem in St. Josef an der Brandtstraße nicht bei den zunächst avisierten kleineren Umbaumaßnahmen bleiben.
Vier Bauabschnitte geplant
Vier Bauabschnitte seien geplant, erklärt der Leiter der Heimaufsicht. Dafür sei es auch notwendig, dass einige Senioren als Interimslösung in der Einrichtung an der Hackstückstraße unterkommen. Aktuell sei die Barrierefreiheit dort noch ein zu klärendes Thema. Vorgesehen ist, dass keine schwerst pflegebedürftigen Senioren umziehen müssen. Das Pflegeheim der Theresia-Albers-Stiftung wird durch die Schaffung der Einzelzimmer voraussichtlich drei Pflegeplätze verlieren.
Im Martin-Luther-Haus können durch die Umgestaltung sogar zusätzliche Plätze geschaffen werden. Aktuell gibt es dort mit 25 mehr Doppelzimmer als Einzelzimmer (20). „Der Umbau steht in diesem Jahr an. Es wird eine Aufstockung von 70 auf 80 Pflegeplätze im Rahmen dieses Umbaus geben“, kündigt Diakonie-Sprecher Fabian Tigges an.
Anspruch auf Geld geht verloren
Genehmigt wurde der Ausbau der Plätze, weil „nahezu alle Plätze in Hattingen immer belegt sind“, wie Bernd Biewald bestätigt. Auch die drei Häuser der Diakonie seien voll ausgelastet, so Tigges. Allerdings könne man durch die Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen „Heimplatzanfragen in der Regel zeitnah bedienen“.
Zu Verzögerungen bei den Umbauten war es unter anderem aufgrund des aufwändigen Abstimmungsverfahrens gekommen. Alles laufe über den Landschaftsverband in Münster und dort waren gerade in den vergangenen Monaten sehr viele Anfragen eingegangen, erklärt Biewald.
Finanzielle Auswirkungen wird es für die Pflegeheime wohl nicht haben, dass sie den Stichtag nicht einhalten können. Die Investitionen der Heime werden über das Pflegewohngeld refinanziert. Erfüllt ein Haus Haus die gesetzliche Vorgabe nicht, geht der Anspruch auf das Geld verloren. Weil die Plätze dringend benötigt werden und die Heimaufsicht die Einrichtungen nicht einer wirtschaftlichen Bedrohung aussetzen will, werde aber weiter gezahlt, erklärt Biewald.
Aus Doppel- werden Einzelzimmer
Allerdings könne ein Aufnahmestopp verhängt werden. Bedeutet: Wird ein Platz in einem Doppelzimmer frei, darf er nicht neu belegt werden, solange nicht genügend Einzelzimmer geschaffen wurden. Aus dem Doppelzimmer wird damit zwangsweise ein Einzelzimmer. Wichtig ist aber: Kein Senior verliert seien Betreuungsplatz aufgrund der Neuregelung. „Es wird niemand vor die Tür gesetzt“, betont Biewald.