hattingen. . Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack erläutert rund 50 Interessierten im städtischen Treff Kick ein brisantes Thema.

Wie (un)bezahlbar sind Heimpflegekosten? So lautete das Thema, zu dem Inge Berger am Dienstag Nachmittag Ralf Kapschack in den städtischen Treff Kick eingeladen hatte. Dort sprach der SPD-Bundestagsabgeordnete vor rund 50 Interessierten und stellte sich auch den teils kritischen Fragen.

Kapschack begann seine Ausführungen sehr persönlich. Sein vor einigen Jahren verstorbener Vater sei lange im Pflegeheim gewesen, seine Mutter lebe zurzeit darin. Und sie frage ihn bei jedem Besuch: „Wie viel musst du eigentlich für mich bezahlen?“ Auch wenn Kapschack die Antwort darauf offen ließ, so gestand er immerhin ein, dass es zwar nicht für ihn, aber doch für viele Angehörige von Pflegebedürftigen ein großes Problem sei, an den Kosten für die Heimpflege beteiligt zu werden.

Wenn die Einkünfte die Kosten für den Heimaufenthalt nicht decken

Als Zahlende herangezogen werden Ehepartner, Kinder (oder auch Eltern) dann, wenn die monatlichen Zahlungen der Pflegekassen, das Pflegewohngeld sowie die Rente oder andere Einkünfte des Heimbewohners die Kosten für den Heimaufenthalt nicht decken. Als grundsätzlich „richtig“ bewertete Kapschack dieses Prinzip, „auch wenn es für viele unangenehm ist“.

Aber wenn man das für die Pflege noch fehlende Geld als Ehepartner nicht habe, gerade bei Durchschnittsrenten von 1000 Euro? Wo bekomme man es dann her?, wollte eine Zuhörerin wissen. In so einem Fall springe das Sozialamt ein, sagte der SPD-Politiker. Jeder Bürger habe Anrecht, einen Teil seines Geldes für den eigenen Lebensunterhalt zu behalten, der Selbstbehalt liege für Alleinstehende bei monatlich etwa 1000 Euro.

Schonvermögen ist nicht antastbar

Auch führte Kapschack aus, dass das Sozialamt ein so genanntes Schonvermögen des Pflegenden nicht antasten dürfe. So etwa habe seine Mutter eine Sterbeversicherung über 5000 Euro abgeschlossen, die bei entsprechender vertraglicher Ausgestaltung nicht aufgelöst werden müsse. „Sprechen Sie hierüber beizeiten mit dem Bestatter ihrer Wahl“, riet Inge Berger.

Pflegekräfte müssen besser bezahlt und ausgebildet werden

Ralf Kapschack gab einen weiteren Hinweis, der viele Anwesende merklich überraschte: Das Sozialamt dürfe Ehepartner nicht zwingen, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen und es zu verkaufen, um damit Pflegekostenbeträge des Partners zu bezahlen – „wenn die Wohnfläche angemessen ist. Das ist gängige Rechtsprechung“.

Und sonst? Sagte Kapschack unter anderen noch, dass Pflegekräfte besser bezahlt und ausgebildet werden müssten. Und dass er alle Anwesenden zum Thema (un)bezahlbare Heimpflegekosten auffordere, auch ihm immer wieder mitzuteilen, woran es in der Praxis hake. Nur dann könne die Politik Lösungen erarbeiten.