Hattingen. . Ob Gemeindemitglieder Kirche oder Gemeindehaus aufgeben wollen, müssen sie bis Sommer 2018 entscheiden. Votum geht ohne Festlegung an das Bistum.
- Katholische Kirche informierte vor Ort, um Votum transparent zu machen
- Engagierte legten teils eigenes pastorales Konzept vor
- Nachverhandlungen mit dem Bistum hinsichtlich des Votums gefordert
„Keine großen Abweichungen“ vom ursprünglichen Votum wird es nach den Informationsveranstaltungen an den einzelnen katholischen Gemeindestandorten geben, sagt Pfarrer Winfried Langendonk. Auch müssten sich die Gläubigen vor Ort noch nicht entscheiden, ob sie beispielsweise Gemeindehaus oder Kirche aufgeben wollten.
„Es reicht, wenn im Votum steht, dass eines von beiden aufgegeben wird. Wir haben bis zum Sommer 2018 Zeit, mit den Betroffenen vor Ort in Ruhe darüber nachzudenken und Kosten zu analysieren“, ergänzt Pfarrer Mirco Quint.
Nachverhandlung gefordert
„Es ist viel diskutiert worden“, sagt Jochen Rinke vom Kirchenausschuss Heilig Geist. „Wir haben gefordert, dass mit dem Bistum nachverhandelt werden soll, weil beispielsweise die Rücklagen, die für große historische Kirchen gebildet werden sollen, teils nicht einsehbar sind, wenn eine Kirche wie St. Mauritius eben erst renoviert wurde“, erklärt er. Die vorgelegten Zahlen möchte er nicht ungeprüft akzeptieren.
Er ist aber zufrieden, dass „endlich mal mit den Interessierten und Betroffenen am Standort gesprochen wurde – auch wenn wir einer Entscheidung, was aufgegeben werden soll, noch nicht näher sind“. Ein eigenes Konzept unter dem Stichwort Zukunftskirche habe man laut Gerd Modemann, Mitglied des Kirchenvorstands, vorgelegt. Viele Ideen haben dort Eingang gefunden – von der Einbeziehung des katholischen Kindergartens über neue Räume für die Jugendgruppen bis hin zum Gästehaus im ehemaligen Pfarrhaus. Unklar sei, wie hoch die Kosten für den Umbau der Kirche zu einem multifunktionalen Gebäude sein würden. „Das alles muss noch geklärt werden.“
Auch in Welper ist keine Entscheidung absehbar
Auch in Welper ist keine Entscheidung absehbar. Dort steht auch noch im Raum, dass sich die Theresia-Albers-Stiftung ein Behindertenwohnheim an der Kirche vorstellen könnte, die Kirche würde dann verkleinert. „Die Machbarkeitsstudie liegt vor. Man müsste gucken, ob das finanziell geht, denn wir können sicher nicht mehr als den Grundstückspreis zahlen. Aber das muss auch gewollt sein. Die Bewohner sollen ja nicht alle zwei Tage zu hören kriegen, dass sie der Gemeinde die Kirche weggenommen haben. Die Chemie muss stimmen“, sagt Geschäftsführer Meinolf Roth.
Bei den Info-Treffen wurde laut Langendonk „kontrovers“ diskutiert. Welche kleinen Änderungen Eingang ins Votum finden werden, dazu will er noch nichts sagen. „Das müssen wir erst den Gremien vorlegen. Am 8. Oktober soll das Votum beschlossen werden.“
Gremien beraten zuvor noch einmal über das Votum
Am 12. September kommen die Gremien Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und Seelsorgeteam aber zunächst zur abschließenden Beratung über das Votum – ein 40-seitiges Papier – zusammen. Anschließend geht das Votum am 26. September wieder in den Koordinierungsausschuss, wird dann an die Mitglieder des Kirchenvorstandes und Pfarrgemeinderates versendet.