Witten. . Nach einer Übergangsphase greift seit 1. April die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von freilebenden Katzen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Seit Anfang des Jahres sind Besitzer von Hauskatzen, die ihre Tiere nach draußen lassen, verpflichtet, ihre Katzen und Kater mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung im Ohr zu kennzeichnen sowie sie kastrieren zu lassen. Anfang April endete nun die Übergangsfrist der vom Kreistag beschlossenen Katzenschutzverordnung.
„Das heißt“, so macht das Veterinäramt des EN-Kreises deutlich, „Tierhalter sind verpflichtet, die Vorgaben der Verordnung einzuhalten.“ Ausgangspunkt der Regelung: In der Vergangenheit wurden durch die Initiative von Tierschützern Jahr für Jahr rund 400 freilebende, verwilderte Katzen kastriert.
Tierschützer in einer rechtlichen Grauzone
Hierbei haben sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Theoretisch war gegen die Tierschützer jederzeit eine Strafanzeige möglich. Das geht jetzt nicht mehr. Zudem übernimmt der Kreis künftig die Kosten für Kastration und Kennzeichnung von Katzen, für die ein Halter nicht zu ermitteln ist.
Nebenwirkungen einer unkontrollierten Vermehrung: Viele der Tiere leiden unter Krankheiten wie z.B. Katzenschnupfen. Dazu kommen Unter- und Mangelernährung sowie geschwächte Immunsysteme. Jede fünfte der zur Kastration gefangenen, verwilderten Katzen ist laut Kreis so schwer erkrankt, dass sie eingeschläfert werden muss.
Kampf gegen die ungebremste Vermehrung
Der Kampf gegen die ungebremste Vermehrung wildlebender Katzen könne aber nur gelingen, wenn Halter von Freigängertieren das neue Regelwerk beachten und entsprechend handeln. In Lebendfallen gefangene Katzen aus Privathaushalten könnten nur dann umgehend an ihre Besitzer zurückgegeben werden, wenn sie gekennzeichnet und registriert sind.