Hattingen. . Im September hatte Schüler Luca einen goldenen Ring auf dem Schulhof entdeckt. Die Polizei betont: Fundsachen müssen abgegeben werden.

  • Fünftklässler fand einen Ehering im September auf dem Schulhof der Mathilde-Anneke-Schule
  • Der Eigentümer wurde über die Zeitung und soziale Netzwerke gesucht – ohne Erfolg
  • Im Fundbüro müssen Fundsachen abgegeben werden und werden ein halbes Jahr aufbewahrt

Es war im September, als der Fünftklässler Luca Radtke aus Hattingen einen goldenen Ring auf dem Schulhof der Sprockhöveler Mathilde-Anneke-Schule entdeckte. Seine Familie machte sich auf die Suche nach dem Eigentümer. Über das soziale Netzwerk Facebook und in der WAZ wurde gesucht. Doch der Eigentümer meldete sich nicht.

Lucas Mutter Britta Radtke hatte die Geschichte in Gruppen des Netzwerks veröffentlicht. Viele Anhaltspunkte gab es nicht. Nur so viel: Der Ring besteht aus Echtgold. Im Inneren findet sich ein graviertes Datum, der 16. April 1933 sowie ein Name, den der Eigentümer kennen dürfte. Außerdem sei der Ring auffällig groß und nichts für zarte Finger.

Im Internet wurde gerätselt. Ist es ein Erbstück? Oder Diebesgut? Die Fragen bleiben unbeantwortet. Nun soll der Ring irgendwann beim Goldschmied versetzt werden, sagt Britta Radtke. Sie rechne nicht mehr damit, dass sich auf ihren Aufruf noch jemand melde. „Und Luca soll ja auch was von seinem Fund haben.“

Fundstücke einfach zu behalten, ist strafbar

Die Polizei weist dagegen darauf hin, dass man Fundstücke nicht einfach behalten darf. Damit mache man sich sogar strafbar. „Das ist eine Fundunterschlagung. Man muss einen Fund abgeben“, betont Polizeisprecherin Sonja Wever.

Fundstücke können im Fundbüro abgegeben werden. In Hattingen sind es jedes Jahr zwischen 250 und 300 Fundsachen. Auch Schmuck ist häufig dabei. Sechs Monate werden die Fundstücke aufbewahrt. Meldet sich kein Eigentümer und kann er nicht ermittelt werden, dann kann der Finder seinen Fund zurückbekommen. Jeder Finder hat übrigens dem Eigentümer gegenüber grundsätzlich einen Anspruch auf Finderlohn. Dessen Höhe richtet sich nach dem Wert der Fundsache und ist gesetzlich geregelt.