Weil sie sich ungerecht behandelt fühlte, klagte Ruth Krunke gegen die Stadt. Doch die Gerichte wiesen die Klage ab.
Im Mai 2008 ist es passiert. Ruth Krunke parkte wie gewohnt in der Johannisstraße, vergaß aber ihren Anwohnerausweis sichtbar ins Auto zu legen. Als sie abends zu ihrem Fahrzeug zurück kehrte, war es nicht mehr da: „Abgeschleppt, weil ich falsch geparkt habe”, erzählt Ruth Krunke immer noch verärgert.
Denn für sie war die Maßnahme überzogen. „Das Knöllchen habe ich ja bezahlt, das war ja auch in Ordnung.” Also ging sie zum Anwalt, verklagte die Stadt. Sie argumentierte auf der Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg, nach dem vor dem Abschleppen die Verhältnismäßigkeit geprüft werden müsse. In ihrem Fall bedeute dies, so Krunke, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zunächst hätten prüfen müssen, ob sie nicht einen Berechtigungsschein besitze. Das Verwaltungsgericht Arnsberg und das Oberverwaltungsgericht hingegen folgten der Argumentation der Stadt: „Da der Verstoß nach 18 Uhr festgestellt wurde, konnten die Mitarbeiter nicht mehr prüfen, ob eine Berechtigung vorliegt.” Außerdem, so Stadtsprecher Steffen Heritsch, werde in der Altstadt rigoros abgeschleppt, „schließlich ist der Parkraum dort stark begrenzt.”
Michael Dübbers, Rechtsanwalt und unter anderem spezialisiert auf Verkehrsunfallrecht, kann die Entscheidung der Stadt und der Gerichte nachvollziehen: „Es ist ja gerade im Sinne der Anwohner, dass deren Parkplätze in der Altstadt freigehalten werden. Das Vorgehen der Stadt dient also durchaus dazu, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.” Somit sei auch die Verhältnismäßigkeit gegeben, um das Fahrzeug abzuschleppen.