Essen. Ein Essener Autofahrer hat sich mit Erfolg gegen die Stadt gewehrt. Das Ordnungsamt hatte ihn fälschlicherweise des Falschparkens bezichtigt. Und als Reaktion auf seine Beschwerde hin das Bußgeld erstmal auf fast 50 Euro verdoppelt.
Den Eindruck eines Querulanten macht Ralf Wattenberg nicht. Aber als die Stadt Essen das 25-Euro-Knöllchen wegen Falschparken nach seinem Einspruch kurzerhand auf 48,50 Euro erhöhte, endete seine Zurückhaltung. „Dann muss man zum Anwalt gehen.” Ergebnis: Er hat korrekt geparkt, und die Stadt ist dabei, die Fehleinschätzung ihrer Verkehrsaufseher in der Selmastraße zu korrigieren.
Parkverstoß vorgeworfen
Die rege Bautätigkeit in dieser Citystraße am Rande des Bankenviertels sorgte offenbar für die Verwirrung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Ralf Wattenberg hatte seinen Wagen am Abend des 22. Mai dort abgestellt. Als er zurückkehrte, stand der Abschleppwagen bereit und fuhr leer, aber keineswegs umsonst, wieder weg. Der Vorwurf der Verkehrsaufseher gegen den 49-jährigen Bocholder: „Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch andere: Erhebliche Sichtbehinderung für Fußgänger und Fahrzeugführer.” 25 Euro Verwarnungsgeld sollte der Kaufmann zahlen, dazu noch 153 Euro für die Leerfahrt des Abschleppwagens.
Einspruch eingelegt
Das sah er nicht ein, legte Einspruch ein und dokumentierte die Parksituation mit Fotos. „Ich wusste, dass ich Recht habe.” Denn durch die damals gültige Einbahnstraßenregelung in der Selmastraße stand sein Auto nicht vor dem Zebrastreifen, wie auf den ersten Blick zu vermuten war, sondern dahinter. „Und das ist erlaubt, keine Frage”, bestätigt jetzt Peter Rehberg, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt auf Anfrage der WAZ. Im Sommer sah seine Behörde das noch anders. Wattenbergs Einspruch wurde am 17. August abgelehnt. Das 25 Euro teure „Knöllchen” wurde gleichzeitig in ein Bußgeld in Höhe von 48,50 Euro umgewandelt.
Anwältin eingeschaltet
Der Autofahrer blieb hartnäckig, ging zur Bottroper Rechtsanwältin Marit Jethon. Die begründete den Einspruch genauer: Dass man beim Parken vor Überwegen zwar fünf Meter Abstand einhalten muss, dahinter aber nicht. Amtsrichter Gerd Hamme stellte das Verfahren wegen des Bußgeldes ein: „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.”
"Man muss sich melden"
Auch die Abschleppkosten muss Wattenberg nicht fürchten. „Als wir den Fall geprüft haben und unseren Fehler erkannten, haben wir darauf natürlich verzichtet.” Sie hätten auch bei anderen Autofahrern, die an dieser Stelle zu Unrecht verwarnt wurden, die Fehleinschätzung der Verkehrsaufseher korrigiert. Alle hätten sie aber noch nicht erfasst. Rehberg: „Man muss sich melden.”