Duisburg. Das Ordnungsamt der Stadt Duisburg geht gegen falsch geparkte Motorräder in der Fußgängerzone vor. Dabei sind auch schon Krafträder abgeschleppt worden. Allerdings läuft inzwischen ein Gerichtsverfahren: Die Stadt wurde verklagt. Bis zur Entscheidung soll nicht mehr abgeschleppt werden.
Einen teuren Zahnarztbesuch hat Gerlinde Gerlach hinter sich. Das lag aber nicht am Zustand ihres Gebisses. „Schuld” war vielmehr das Ordnungsamt der Stadt Duisburg. Die hatte nämlich das Motorrad der Moerserin kurzerhand abschleppen lassen. Dabei habe sie weder Hofeinfahrten noch Rettungswege mit ihrem Zweirad blockiert. Ihr einziges Vergehen: Sie hatte das Motorrad am Anfang der Fußgängerzone im Bereich „Hohe Straße” abgestellt. „Ich weiß inzwischen, dass das nicht erlaubt ist”, hat Gerlinde Gerlach ihren Fehler eingesehen. Trotzdem fragt sie nach der Verhältnismäßigkeit. „Ein normales Knöllchen hätte es doch auch getan.”
Schwebendes Verfahren
Allerdings befindet sich Gerlinde Gerlach in guter Gesellschaft. Bereits zwei Mal zuvor hat die Stadt Zweiräder abschleppen lassen. „In beiden Fällen waren die an Fahrradständern abgestellt worden. Die sind aber nicht für Motorroller oder Mopeds aufgestellt worden. Daher sind wir aktiv geworden”, erklärt Pressesprecherin Anja Huntgeburth.
Knolle statt Haken
Über die Verhältnismäßigkeit kann man sich streiten. Es ist tatsächlich nicht leicht zu verstehen, dass auch Zweiräder abgeschleppt werden.
Trotzdem gelten auch für Motorrad und Co. Regeln. Eine lautet, dass diese fahrbahren Untersätze in der Fußgängerzone nicht parken dürfen. Daher ist es richtig, dass die Stadt dagegen vorgeht. Im Zweifelsfall sollte sie vielleicht auf das altbewährte Knöllchen setzen. Zumindest, so lange der Falschparker niemanden behindert oder Rettungswege blockiert. Gleichzeitig zeigt die Episode vielleicht auch, dass ein Bedarf an zusätzlichen Zweirad-Stellplätzen besteht.
Inwieweit dieses Vorgehen rechtens war, muss nun allerdings das Gericht entscheiden. „Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, die Stadt wurde verklagt und wir warten nun auf die entsprechende Entscheidung.” Bis dahin, so Huntgeburth, wolle man eigentlich auf das Abschleppen verzichten.
Das soll allerdings kein Freibrief für Falschparker sein. Nach wie vor gelte, dass Kräder in der Fußgängerzone nichts verloren hätten. „Es gibt spezielle Stellplätze jeweils am Eingang der Fußgängerzone.” Außerdem dürfen Kräder ganz normal auf jedem anderen Parkplatz abgestellt werden. Aber auch dabei gilt: Parkscheine müssen gut sichtbar am Motorrad befestigt sein. Sollte das Ticket doch einmal wegkommen, hilft der Kontrollabschnitt zu beweisen, dass man ordnungsgemäß einen Schein gezogen hat.
Zweirad-Parkplätze
Duisburger Zweiradstellplätze befinden sich: Poststraße Ecke Gutenbergstraße, Köhnenstraße Ecke Landgerichtsstraße, Mercatorstraße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße und Düsseldorfer Straße Ecke Friedrich-Wilhelm-Straße.