Hattingen. . Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen Jugendlichen, der in Hattingen mit einem Messer eine 17-Jährige lebensgefährlich verletzt haben soll. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Hattinger Schüler, der eine Mitschülerin lebensgefährlich verletzt hatte. Die Anklage wurde dem Jugendlichen zugestellt, bestätigt das Landgericht Essen. Das prüft jetzt, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und das Verfahren eröffnet wird. Zu einer Verhandlung könne es dann im Sommer kommen, heißt es aus dem Gericht.

Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes drohen dem Hattinger bis zu zehn Jahre Haft. Denn wird das Verfahren eröffnet, wird voraussichtlich das Jugendstrafrecht angewandt. Immerhin war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt im Februar gerade einmal 17 Jahre alt. Ebenso wie sein Opfer, eine Mitschülerin, die der mutmaßliche Täter in eine schlecht einsehbare Ecke des Schulhofs gelockt haben soll. Dort soll er sie gewürgt und ihr mit einem scharfen Gegenstand den Hals aufgeschnitten haben.

Opfer belastet Tatverdächtigen

Eine Tatwaffe wurde nicht gefunden. DNA-Spuren hatten aber belegt, dass es zum Kontakt zwischen dem Mädchen und dem Angeklagten gekommen war. Der sitzt seit Februar in Untersuchungshaft und streitet die Tat ab. Schwer belastet wird er durch das Opfer, das ihn als Täter benannt hatte.