Hattingen. . Nach einer schweren Attacke auf eine Schülerin (17) in Hattingen weist ein 17 Jahre alter Verdächtiger, der in Untersuchungshaft sitzt, die Schuld von sich. Der jungen Frau geht es mittlerweile besser.

Der 17-Jährige, der verdächtigt wird, am Freitag, 20. Februar, auf dem Schulhof der Realschule Grünstraße in Hattingen einer Mitschülerin den Hals aufgeschnitten zu haben, befindet sich weiter in Untersuchungshaft. Er leugnet die Tat. Über seine genauen Aussagen geben derzeit weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Auskunft. Die Tatwaffe wurde noch nicht gefunden.

Das Opfer befindet sich auf dem Weg der Besserung und liegt nach Auskunft der Polizei nicht im Koma. Die Ermittler prüfen Konversationen der Beteiligten über Handys und soziale Netzwerke. Hinweise, dass Mobbing eine Rolle gespielt haben könnte, gebe es bisher nicht, erklärt Polizeisprecher Dietmar Trust.

Auch Minderjährige können in U-Haft kommen

In Untersuchungshaft kann der 17-Jährige, obwohl minderjährig, grundsätzlich bis zum Abschluss der Hauptverhandlung vor Gericht bleiben. Voraussetzungen dafür sind ein dringender Tatverdacht – das Opfer hatte ihn als Täter benannt. Außerdem muss ein Haftgrund vorliegen, „in diesem Fall ist der, dass es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handelt“, erklärt Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen.