Gladbeck. Eine psychisch kranke Frau musste sich wegen diverser kurioser Vorfälle vor dem Schöffengericht Gladbeck verantworten. So wurde entschieden.
Sie soll in ihrer Badewanne Altpapier verbrannt, Gegenstände aus dem Fenster ihrer Wohnung im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses geworfen, einen Polizisten mit Pfefferspray verletzt, heftigen Widerstand gegen ihre Fixierung geleistet, in einer Bäckerei den Belag eines Brötchens auf die Theke geschmiert, vor dem Geschäft randaliert und die Verkäuferin geboxt haben. Wegen diverser Straftaten musste sich eine 38-Jährige vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.
Psychisch kranke Frau fühlte sich von Polizeibeamten bedroht
Zum Zeitpunkt der Taten, 2018 und 2019, lebte die Frau, die unter gesetzlicher Betreuung steht, noch in einer Mietwohnung, jetzt lebt sie in einer offenen Einrichtung für stationäres betreutes Wohnen. Ihrer Schuld und der Tatsache, dass sie andere Menschen gefährdet hat, ist sie sich offenbar nicht bewusst. Sie habe Papiere und einen Rucksack eigentlich im Freien verbrennen wollen, dann aber gemeint, das sei in der Wanne sicherer, sagte sie. Aus dem Fenster habe sie nur Bettzeug und ein Kissen geworfen. Warum, das könne sie sich nicht erklären.
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Von den Polizeibeamten, die nach diesem Vorfall hinter ihr hergelaufen seien, habe sie sich bedroht gefühlt. „Ich wusste nicht, was die von mir wollen.“ Das Pfefferspray habe sie aber nicht eingesetzt, sondern weggeworfen. Das Brötchen sei nicht so belegt gewesen, wie sie es wollte, und die Verkäuferin sei ihr nachgelaufen. „Ich dachte, sie wollte mich angreifen.“
38-Jährige hatte bereits elf Vorstrafen – Diagnose: schizophrene Psychose
Die 38-Jährige stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Strafregister stehen elf Vorstrafen. Eine Psychiaterin attestierte der Angeklagten in ihrem Gutachten eine schizophrene Psychose. Sie leide schon seit langer Zeit unter Halluzinationen und Realitätsverlust, höre Stimmen, ihre Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit sei aufgehoben. Bei mehreren langen Krankenhausaufenthalten habe sie häufig ihre Medikamente nicht genommen und Therapien abgelehnt.
Die Gutachterin hält die Angeklagte wegen der Erkrankung für schuldunfähig. Aus ärztlicher Sicht bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit für weitere Delikte. In der Einrichtung, in der die Angeklagte jetzt lebe, sei das Risiko zwar geringer als in einer eigenen Wohnung, trotzdem halte sie die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung für geboten.
Über eine solche unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter zu entscheiden, geht allerdings über die Zuständigkeit eines Amtsgerichts hinaus. Das Landgericht Essen muss prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.