Gladbeck. Das Amtsgericht hat einen Ladendieb verurteilt – auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Schnellverfahren. Die Tat hatte sich am Vortag ereignet.

Im Schnelldurchgang verurteilte das Gladbecker Amtsgericht am Donnerstag einen Ladendieb. die Tat hatte sich erst einen Tag zuvor ereignet. Am Mittwoch hatte der 34-Jährige Mann ohne festen Wohnsitz den Ladendiebstahl in einem Markt an der Hornstraße begangen. Dabei wurde er erwischt.

Polizisten waren auf einen Streit zwischen einem Kassierer und dem Mann vor dem Geschäft aufmerksam geworden und eingeschritten. Da rannte der 34-Jährige plötzlich weg. Die Beamten konnten ihn jedoch zeitnah einholen und festnehmen. In dem zurückgelassenen Rucksack fanden sie dann Diebesgut - im Gesamtwert eines dreistelligen Geldbetrags - auf.

Bereits am Donnerstag ging es auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen zum Amtsgericht Gladbeck. Dort wurde 34-Jährige verurteilt, 100 Tagessätze á 10 Euro zu zahlen.