Essen./Gladbeck. Der Gladbecker Beamte, der städtische Gebühren in die eigene Tasche lenkte, hat vor dem Landgericht Essen sein Urteil bekommen.

Der ehemalige Gladbecker Beamte, der städtische Gebühren in die eigene Tasche gelenkt hatte, hat am Donnerstag die Quittung dafür bekommen. Das Landgericht Essen verurteilte ihn wegen Untreue in 310 Fällen zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung.

Rund 30.000 Euro betrug die Summe, die er bei seiner Arbeit im Ausländeramt der Stadt auf eigene Rechnung kassiert hatte. Zu ihm mussten Ausländer, die einen Pass wollten oder die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Dafür zahlten sie korrekt mal 60 Euro, mal 100; das regelt offiziell die Gebührenordnung. Nicht korrekt war das Verhalten des 39 Jahre alten Beamten, der das eingezahlte Geld nicht im Kassensystem der Stadt verbuchte.

Aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden

Kollegen war das Fehlverhalten aufgefallen. Seine Vorgesetzten stellten ihn zur Rede, und er willigte ein, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden. Relativ schnell fand er danach aber wieder eine Anstellung im öffentlichen Dienst. „Ohne Publikumsverkehr und ohne Berührung mit Geld“, betonte er am ersten Prozesstag.

Vor der VII. Essener Strafkammer hatte er direkt ein Geständnis abgelegt. Die Vorwürfe der Anklage seien richtig. Ausführlich nahm er Stellung zu seinen Motiven: „Mein Problem ist, dass ich mich durch materielle Dinge meinte behaupten zu müssen.“

Anerkennung gesucht

Er habe immer die neuesten Geräte gebraucht. Mal das beste Handy, mal tolle Skier oder die neueste Playstation. Damit habe er sich Anerkennung verschaffen wollen. Erfolg hatte er damit nicht: „Ich hatte Familie, Kinder, Hund und war Beamter. Trotzdem fühlte ich mich nichts wert.“

Den Beamtenjob ist er auf Dauer los. Immerhin ersparte die Strafkammer ihm den Gang ins Gefängnis und setzte die zwei Jahre Haft ohne größere Auflagen zur Bewährung aus. Das Gericht honorierte damit, dass er ein volles Geständnis abgelegt und den Schaden zurückgezahlt hat. Bereits am ersten Prozesstag hatte Richterin Karin Maiberg betont, dass die Öffentlichkeit von einem Beamten ein korrektes Verhalten erwarte.

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