Gladbeck. Die Abgabefrist zur Grundsteuerreform für Gladbecker Immobilienbesitzer ist fast abgelaufen. Wo es jetzt Hilfe und Informationen gibt.
Die Abgabefrist der Dokumente zur Grundsteuerreform für Gladbecker Immobilienbesitzer endet am 31. Oktober. Darauf weißt das Finanzamt Marl, das auch für Gladbeck zuständig ist, in einer Pressemitteilung hin. Die Leitung des Finanzamts ruft dazu auf, die sogenannte Feststellungserklärung zeitnah abzugeben, und gibt Tipps zu den häufigsten Fragen.
Lesen Sie weitere Nachrichten aus Gladbeck:
- Stromausfall. Wieder Stromausfall in Gladbeck: Das ist der Grund
- Müll. Unbekannte entsorgen Lkw-Ladung Müll auf Weg in Gladbeck
- Elektromobilität. Brennende E-Autos: So geht die Feuerwehr Gladbeck vor
- Newsblog. Corona: Der Inzidenzwert schnellt in Gladbeck auf 410,1
- Bundestagswahl. Gerdes: Wahlkreis-Erweiterung um Haltern „nicht akzeptabel“
Erste Anlaufstelle sei stets die digitale Informationsplattform unter grundsteuer.nrw.de. Angegeben werden können die Dokumente über das Online-Finanzamt Elster und elster.de – dafür brauchen Immobilienbesitzer nicht einmal zwingenderweise ein eigenes Konto, das Konto naher Angehöriger kann auch genutzt werden. Wer lieber auf Papier arbeitet, kann sich Vordrucke zur Feststellungserklärung im Finanzamt selbst abholen und auch dort wieder ausgefüllt abgeben. Die Grundsteuerhotline des Finanzamts Marl hilft unter 02365 51 61 95 9 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr bei Fragen.