Gladbeck. Um die Kosten für die Corona-Bürgertests ist in Gladbeck Verwirrung entstanden. Das DRK widerspricht nun der Werbung einiger Teststellenbetreiber

Um die seit Anfang Juli kostenpflichtigen Corona-Bürgertest hat es einige Verwirrung gegeben. Wer muss für den Test zahlen und wer nicht? Zusätzliche Fragen aufgeworfen habe, so das DRK Gladbeck, die Aussage einiger Teststellen-Betreiber zum möglichen Wegfall der Eigenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Das sagt das DRK Gladbeck zur neuen Corona-Testverordnung

Beim DRK hat man sich deshalb noch einmal intensiv über die nun geltende Testverordnung informiert und kommt zu dem Ergebnis: „Ein Verzicht auf die Eigenbeteiligung der Bürger und damit auch ein „Werben mit dem Verzicht der Eigenbeteiligung“ sei nicht mit der nun geltenden Verordnung vereinbar. Vielmehr müsse der Eigenanteil von drei Euro von den meisten zu testenden Personen geleistet werden – bis auf die wenigen bekannten Ausnahmen.

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Ansonsten gelte, dass die kostenlosen Bürger-Testungen ausgesetzt seien. Das gelte beispielsweise auch für Personen, die sich vor der Teilnahme an einer großen Veranstaltung testen lassen. Durch die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sei das Infektionsrisiko grundsätzlich erhöht. Jedoch sei auch für einen solchen Test nun „aus Gründen der Solidarität mit der Solidargemeinschaft ein eigener Beitrag zu fordern“.

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