Gladbeck. Die Befragungen zum Zensus 2022 starten am 16. Mai. Auch ausgewählte Gladbecker Haushalte müssen antworten. Das sollten sie wissen.
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Der Zensus 2022, die bundesweite Bevölkerungs- und Wohnungszählung, steht in den Startlöchern. Die Erhebungsbeauftragten im Auftrag des Kreises Recklinghausen beginnen am Montag, 16. Mai, mit ihrer Arbeit und werden bis zum 6. August Befragungen in fast jedem zwölften Haushalt durchführen – auch in Gladbeck flattert demnächst Post zu diesem Thema in die Briefkästen.
Ermittelt werden Daten, die aufzeigen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie arbeiten und wohnen. „Diese Informationen sind beispielsweise für die Verteilung von Geldern oder Wahlkreisen von Bedeutung“, so die Pressestelle des Kreises Recklinghausen.
Die ausgewählten Haushalte in Gladbeck sind zur Teilnahme verpflichtet
Wenn ein Haushalt für eine Befragung vorgemerkt ist, erhält dieser vorab ein Anschreiben mit Terminankündigung und Telefonnummer für Rückfragen. Die Befragungen vor Ort seien kurz und kontaktarm, betont die Kreisverwaltung. In einem persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person der Haushaltsmitglieder gestellt.
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Die Erhebungsbeauftragten haben immer einen Dienstausweis dabei, den man sich vorab zeigen lassen sollte. Außerdem sind sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Daten- und Infektionsschutz einzuhalten. Die Angaben werden also nicht an andere Behörden wie das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt weitergegeben.
Im Anschluss an die persönliche Befragung kann einen Großteil der Fragen über einen Online-Fragebogen beantwortet werden. Das Interview nimmt etwa zehn Minuten in Anspruch. Wenn die Online-Teilnahme nicht möglich ist, können auch Fragebögen in Papierform zugestellt werden.
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Wird ein Haushalt für die Befragung ausgewählt, so ist dieser gesetzlich verpflichtet, teilzunehmen. Bei einer Auskunftsverweigerung droht ein Zwangsgeld, das auch mehrfach verhängt werden kann. Für gewöhnlich wird der Zensus alle zehn Jahre durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte dies allerdings nicht planmäßig im Jahr 2021 geschehen.
Der Zensus ist für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Muss. Deshalb sind die kreisfreien Städte und Kreise verpflichtet, die Erhebung durchzuführen.