Gladbeck. Geimpft, genesen, getestet: Wer gegen diese Regeln verstößt, für den wird Busfahren richtig teuer. Vestische kündigt Schwerpunktkontrollen an.

Im Kreis Recklinghausen sind die ersten Bußgelder gegen Personen verhängt worden, die gegen die 3G-Regeln im öffentlichen Nahverkehr verstoßen haben. Sie mussten 250 Euro bezahlen, weil sie keinen Impfausweis, Genesenen-Nachweis oder aktuellen Corona-Test vorweisen konnten. Die Vestische hat Schwerpunktkontrollen auch im Gladbecker Stadtgebiet durchgeführt. Gemeinsam mit den kommunalen Ordnungsämtern waren Mitarbeiter des Nahverkehrsunternehmens jeweils zwei Stunden auf verschiedenen Buslinien unterwegs. Das Ergebnis hat die Vestische negativ überrascht.

Insgesamt wurden nach Angaben des Nahverkehrsunternehmens 140 Personen kontrolliert, in 14 Fällen wurden Bußgelder verhängt. Die Quote von zehn Prozent habe das Unternehmen überrascht und sei auf jeden Fall bedenklich, stellt Vestische-Sprecher Jan Große-Geldermann auf Anfrage der Redaktion fest. Angesichts von Zehntausenden Fahrgästen am Tag sei die Zahl der kontrollierten Personen aber nicht zwingend repräsentativ.

Mitarbeiter des Vestischen dürfen kein Bußgeld verhängen

Der QR-Impfnachweis auf dem Handy wird von den Kontrolleuren abgelesen und überprüft (Themenbild).
Der QR-Impfnachweis auf dem Handy wird von den Kontrolleuren abgelesen und überprüft (Themenbild). © FUNKE Foto Services | Gero Helm

Nur wenn die Kontrolleure der Vestischen von Vertretern des Ordnungsamtes oder von Polizeibeamten begleitet werden, können Verstöße gegen 3G geahndet werden. „Unsere Mitarbeiter dürfen kein Bußgeld erheben“, erläutert Jan Große-Geldermann. Allerdings würden Fahrgäste, die nicht nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, konsequent an der nächsten Haltestelle des Busses verwiesen. Zu Eskalationen ist es nach Angaben des Unternehmenssprechers dabei bislang nicht gekommen.

Die 3G-Regel im Nahverkehr gilt seit dem 24. November. Trotzdem gibt es Fahrgäste, die vorgeben, davon noch nie etwas gehört zu haben, berichten Busfahrer und Kontrolleure der Vestischen. Große-Geldermann vermutet, dass es sich hierbei vielfach um eine Schutzbehauptung handelt. In den Medien sei das hinreichend kommuniziert worden. „Auch auf den Monitoren in den Fahrzeugen wird deutlich darauf hingewiesen“, betont er. Als Entschuldigung werde von Kunden zudem vorgebracht, man habe seinen Impfnachweis oder seine Testbescheinigung zu Hause vergessen.

Die Schwerpunktkontrollen werden fortgesetzt

Die Aktion war jedenfalls nur der Auftakt. In dieser Woche soll es mit den Schwerpunktkontrollen weitergehen – erneut mit Unterstützung der kommunalen Ordnungsbehörden. Die ausgewählten Tage nennt Große-Geldermann nicht. Die Kontrollen sollen nach seinen Worten allerdings auf das gesamte Bedienungsgebiet der Vestischen ausgeweitet werden.