Gladbeck. Da noch immer kein neuer Corona-Erlass des Landes vorliegt, gelten weiter die alten Quarantäneregeln. Auch an Schulen und Kitas in Gladbeck.

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der die Folgen von Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten.

Der Kreisverwaltung liegen weiterhin keine Informationen vom Land vor

Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Zusammenhang mit Covid-19 beschlossen.

Damit diese Regelungen in Kraft treten können, muss das Land NRW einen entsprechenden Erlass auf den Weg bringen. Der Kreisverwaltung liegen allerdings weiterhin keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.

Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen muss sich deshalb weiter an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet unter anderem, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Schülerinnen und Schülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“ lassen können, und dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.