Gladbeck. Ein 37-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung in Gladbeck vor Gericht verantworten. Es soll sich um dramatische Vorgänge handeln.

Eine harmonische Beziehung war das wohl nicht. Fast 30 Mal wurde die Polizei zwischen Juni und Oktober 2020 wegen körperlicher Gewalt zu einem Hochhaus in Rentfort-Nord gerufen – manchmal mehrmals am Tag. Wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte wie Widerstand und Beleidigung muss sich jetzt der 37-jährige J. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten.

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Anfang vergangenen Jahres wurden J. und eine Nachbarin in einem Hochhaus in Rentfort-Nord ein Paar. Beide tranken reichlich Alkohol, er nach eigenem Bekunden drei bis vier Flaschen Wodka täglich. Und sie gerieten immer wieder in Streit, der nicht selten eskalierte. J. soll seine Partnerin laut Anklage bei solchen Auseinandersetzungen geschlagen, getreten, mit Tierabwehrspray traktiert, angespuckt und mit dem Tode bedroht haben.

Die Hauptbelastungszeugin soll zum nächsten Verhandlungstag polizeilich vorgeführt werden

An manche Vorfälle konnte sich der Angeklagte nicht erinnern, andere bestritt er, kleinere Vorfälle wie eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad und die Beleidigung eines Polizeibeamten räumte er ein. Streit, auch körperliche Auseinandersetzungen habe es in der Beziehung gegeben, sagte J., aber daran seien immer beide beteiligt gewesen. Sein Verteidiger beschrieb es so: „Sie küssten und sie schlugen sich.“ Auch sein Mandant habe Kampfspuren davongetragen.

Im Amtsgericht Gladbeck muss sich ein 37-Jähriger unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Hauptbelastungszeugin soll polizeilich vorgeführt werden.
Im Amtsgericht Gladbeck muss sich ein 37-Jähriger unter anderem wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Hauptbelastungszeugin soll polizeilich vorgeführt werden. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Das Gros der Auseinandersetzungen passierte in der Wohnung der Frau. Ein handfester Streit wurde von mehreren Zeugen im Nordpark beobachtet, und die schilderten dem Gericht, dass J. die Frau zu Boden gerissen, geschlagen und getreten habe. Der Angeklagte stellte es anders da: Beide seien alkoholisiert gewesen, seine Partnerin sei beim Versuch, sich die Hände im Teich zu waschen, ins Wasser gefallen, und er habe sie herausgezogen.

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Eine Polizeibeamtin, die im Kriminalkommissariat die Anzeigen bearbeitet hat, sagte aus, der Angeklagte habe nach jedem Polizeieinsatz die Vorwürfe seiner Partnerin bestritten, die Mutter der Frau habe gemutmaßt, ihre Tochter beschuldige den Mann häufig zu Unrecht. Zu den Vernehmungen seien beide fast nie erschienen, am Telefon habe der Angeklagte einen ruhigen Eindruck gemacht. Sie habe die Frau mehrfach an den Opferschutzbeauftragten verwiesen, sie habe aber keine Hilfe annehmen wollen.

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Viel Licht konnte das Gericht vorerst nicht ins Dunkle bringen, denn die Hauptbelastungszeugin war nicht erschienen. Sie soll zum Fortsetzungstermin in der kommenden Woche polizeilich vorgeführt werden.

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