Gladbeck. Das OVG Münster hat die Ablehnung eines Eilantrags durchs Verwaltungsgericht bestätigt. Die Stadt wollte so den Baustart des Windrads verhindern.
Erneute juristische Niederlage der Stadt Gladbeck in ihrem Kampf gegen das Windrad auf der Mottbruchhalde: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Anfang Juli, wie erst jetzt bekannt wurde, die Beschwerde der Stadt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt.
In Gelsenkirchen hatten die Richter im Februar einen Eilantrag der Stadt zurückgewiesen, der im November gestellt worden war. Ziel der Stadt war es damals gewesen, den Beginn der Bauarbeiten für die Windenergieanlage, der sich durch Bodenarbeiten ankündigte, bis zum Abschluss des weiterhin laufenden Klageverfahrens gegen die Genehmigung des Windrades zu verhindern. Nach dem Votum der Gelsenkirchener Richter hatte die Steag, Bauherr des Windrads, mit den Bauarbeiten Ende April begonnen.
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Das Hauptsacheverfahren gegen die Windrad-Genehmigung läuft noch
Ein weiteres Rechtsmittel gegen die jetzt in Münster bestätigte Entscheidung steht der Stadt nicht zur Verfügung, der Beschluss ist unanfechtbar, heißt es. Abzuwarten bleibe aber weiterhin, so die Verwaltung, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen im Hauptsacheverfahren, in dem es grundsätzlich um die Genehmigung des Windrads durch den Kreis Recklinghausen geht.
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Das Vorgehen der Stadtverwaltung steht im Einklang mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019, der sich damals mehrheitlich gegen ein Windrad auf der Mottbruchhalde ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt hatte, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen die Genehmigung des Kreises Recklinghausen vorzugehen. Der durch die Kommunalwahl Ende September neu zusammengesetzte Rat hatte im Dezember diese Entscheidung mehrheitlich erneuert und bekräftigt.