Gladbeck. Die Anzahl der arbeitssuchenden Gladbecker hat sich seit Jahresbeginn kaum verändert. Kreisweit hat die Stadt die schlechtesten Zahlen.
Im April sind in Gladbeck 4627 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit ist die Anzahl mit acht zusätzlichen Personen im Vergleich zum Vormonat fast unverändert. Das trifft auch für die Arbeitslosenquote zu, die seit Februar bei 12,1 Prozent liegt. Im Städtevergleich der Kreiskommunen bleibt Gladbeck das Schlusslicht vor Recklinghausen (10,3 %) sowie Herten und Marl (beide 10,2 %).
Im gesamten Agenturbezirk Recklinghausen sind 29.382 Menschen arbeitslos und damit 77 weniger als im März (-0,3 Prozent), jedoch 760 mehr als im April vor einem Jahr (+2,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote verblieb auf dem Vormonatsniveau von 9,0 Prozent. Vor einem Jahr betrug sie 8,7 Prozent. In Gladbeck lag die Quote im April 2020 bei 11,4 Prozent.
Vergleich zum April 2020, der erstmals im Zeichen der Pandemie stand
„Im April ziehen wir zum ersten Mal den Vergleich zu einem Vorjahresmonat, der auch schon ganz im Zeichen der Pandemie stand. Und wenngleich es im April letzten Jahres weniger Arbeitslose gab als heute, so sind die Tendenzen seit gut zwei Monaten schon wieder vielversprechend“, bewertet Agenturchef Frank Benölken die momentane Lage auf dem Arbeitsmarkt im Vest. So gäbe es laut Benölken zwar noch einige Bereiche und Personengruppen, die bislang nicht von der Entwicklung profitierten, aber: „Es sind kleine, aber wichtige Schritte in die richtige Richtung, die wir in diesem Monat feststellen. So konnte die Arbeitslosigkeit gerade bei jungen Menschen abgebaut werden, was ein deutliches Zeichen dafür ist, dass junge, ausgebildete Kräfte am Markt begehrt sind und gebraucht werden.“
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Ebenfalls positiv bewertet der Agenturleiter die wachsende Dynamik: „Derzeit steigt die Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB II zwar noch an, aber ebenso verzeichnen wir steigende Arbeitsaufnahmen. Das zeigt, dass Arbeitslosigkeit durch Corona nicht zur Sackgasse geworden ist, sondern nach wie vor Chancen bestehen, die genutzt werden sollten.“Sofern die bis Ende April vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht nicht zu einer Welle nachträglicher Insolvenzen führt, geht Frank Benölken im Mai von einer Verstetigung der aktuellen Entwicklung aus.