Gladbeck. Wer ein Dach oder eine Fassade begrünen möchte, kann einen Förderantrag bei der Stadt Gladbeck stellen. Sie erhält Landesmittel.

Als eine der ersten Kommunen hat die Stadt Gladbeck vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sonderprogrammes „Klimaresilienz in Kommunen“ einen Förderbescheid über 220.000 Euro erhalten. Die Gelder werden an Gladbecker Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet, um diese bei der Umsetzung von privaten Dach- und Fassadenbegrünungen finanziell zu unterstützen, so die Stadtverwaltung.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und erfolgt in Form eines direkten Investitionszuschusses. Förderfähig sind sowohl privat als auch gewerblich genutzte Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind und bei denen keine Pflicht zur Begrünung besteht.

Die Maßnahmen müssen bis Ende März 2022 abgeschlossen sein

Da es sich um ein Sonderprogramm im Rahmen der Corona-Soforthilfe handelt, muss die Begrünung bis Ende März 2022 abgeschlossen sein. Anträge sind bei der städtischen Umweltabteilung zu stellen und neben weiteren Informationen zu Dach- und Fassadenbegrünungen unter www.gladbeck.de/klima abrufbar.

Da es sich bei der Förderung um Weiterleitungen von Landesgeldern handelt, sind die Förderbestimmungen bindend. Die Umweltabteilung berät und hilft bei der Antragstellung. Für Rückfragen stehen Marian Osterhoff und Sophia Sprang von der Umweltabteilung der Stadt Gladbeck zur Verfügung (marian.osterhoff@stadt-gladbeck.de; 02043/99-2303 oder sophia.sprang@stadt-gladbeck.de; 02043/99-2351).