Gladbeck. Der Kreis Recklinghausen erlässt ab wegen mehrer Fällen von Geflügelpest eine Stallpflicht. Die Anordnung gilt ab Samstag.

Nach mehreren Fällen der „Aviären Influenza“ (Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort auch im Kreis Recklinghausen und damit auch in Gladbeck eine Aufstallpflicht für Geflügel. Darauf weist die Kreisverwaltung Recklinghausen hin.

Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts. In der Lagebewertung heißt es: „In Deutschland sind seit dem 30. Oktober etwa 1000 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und 133 Ausbrüche bei Geflügel, davon sechs bei gehaltenen Vögeln in Tierparks oder ähnlichen Einrichtungen, festgestellt worden.“

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Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft. Derzeit ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen, so der Kreis.

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Die Allgemeinverfügung tritt am 27. März in Kraft

„Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt im Kreis Recklinghausen für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Entsprechend der ab dem 27. März geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Kreis Recklinghausen mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z.B. Schutzvorrichtung, Voliere)“, heißt es in der Verordnung.

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Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist, heißt es weiter. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.