Gladbeck. Gladbecker Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um Aufstallmöglichkeiten kümmern. Geflügel muss wildvogeldicht untergebracht werden können.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest vor Ort erforderlich sein kann, die Stallpflicht als Schutzmaßnahme vorzuschreiben. Geflügelhalter sollten sich so frühzeitig um Aufstallmöglichkeiten kümmern, um Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, unterzubringen. Hintergrund: Zahlreiche Geflügelpest-Ausbrüche an Nord- und Ostsee sowie in den Niederlanden haben das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) veranlasst, seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der „Geflügelpest“ (HPAIV H5) als „hoch“ einzuschätzen.

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In Nord-Friesland sind bereits erkrankte Wildvögel verendet.
In Nord-Friesland sind bereits erkrankte Wildvögel verendet. © dpa | Frank Molter

Das Institut ist quasi das Veterinäramt des Bundes. Es weist eindringlich darauf hin, dass Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Geflügelhalter dürfen aus diesem Grund Grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. Das Veterinäramt beabsichtigt, zum Schutz der Geflügelhalter im Kreis Recklinghausen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen vor allem in den Zugvogel-Rastgebieten (Lippeaue, Halterner Stausee, Hullerner Stausee) die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Der Geflügelbestand ist bei der Tierseuchenkasse anzumelden

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob Sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Wer als Halter seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen.

Anmeldeunterlagen sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer zu finden. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.