Gladbeck. Einrichtungen in Gladbeck dürfen demnächst laut Corona-Schutzverordnung mit Einschränkungen wieder öffnen. werden. Welche das sind.
Den Menschen in Gladbeck ist laut Corona-Schutzverordnung wieder mehr erlaubt. Etliche Einrichtungen werden geöffnet. Allerdings müssen telefonisch Termine gebucht und Hygienevorschriften beachtet werden.
Das Rathaus ist weiter nach vorheriger Terminvereinbarung für Bürger zugänglich. Die Gladbeck-Information öffnet ab sofort wieder mit Voranmeldung während der üblichen Dienstzeiten. Termine können Interessenten bei Eva Klein unter 02043/992116 vereinbaren.
Gladbeck: Die Jugendkunstschule und das Stadtarchiv öffnen als erstes wieder
Den Anfang weiterer Öffnungen macht die Jugendkunstschule am Montag, 15. März. Sie startet in Kleingruppen von maximal fünf Personen mit ihren Kursen. Infos unter: 02043/992716.
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Einen Tag darauf, am 16. März, öffnen mehrere Kultureinrichtungen. So kann das Stadtarchiv im neuen Rathaus nach Terminvereinbarung (02043/992545 und 992023) für jeweils 45 Minuten besucht werden. Das Museum in Wittringen geht ebenfalls wieder an den Start. Wer es aufsuchen möchte, kann eine einstündige Besuchszeit buchen. Kontakt: 02043/23029.
Die Bücherei öffnet ausschließlich für die Ausleihe und Rückgabe von Medien. Die Besucheranzahl ist auf 20 gleichzeitig begrenzt. Ab Öffnung wird der Bestell- und Abholservice eingestellt. Vormerkungen werden damit wieder gebührenpflichtig, ausgenommen der noch nicht abgeholten Medien aus dem Bestellservice. Die Angebote vor Ort (Zeitunglesen, Arbeitstische, PC-/ und Internetplätze, Kopierer) können noch nicht wieder genutzt werden. Weiterhin werden die Besucherdaten erfasst.
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Der Bücherbus fährt zunächst einmal die üblichen Nachmittagshaltestellen an. Zutritt hat immer eine Person. Mit der Rückgabe der bereits entliehenen Medien können sich die Büchereikunden noch bis Ende März Zeit lassen, bis dahin entstehen keine Versäumnisgebühren.
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Zulässig ist der Sport auf den Anlagen unter freiem Himmel mit Auflagen. Es gilt maximal fünf Teilnehmer aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, als Ausbildung im Einzelunterricht sowie von Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
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Weiterhin ist das Training der offiziell gelisteten Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paraolympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19,U17, U15) sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen zulässig. Zwingende Voraussetzung ist ein dauerhafter Mindestabstand von fünf Metern.
Junge Leute dürfen wieder in Freizeittreffs zusammenkommen
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
Freizeittreffs dürfen ebenfalls wieder öffnen. Nach Anmeldung dürfen sich dort bis zu fünf junge Menschen im Alter bis einschließlich 18 Jahre treffen – mit Maske und Abstand. Im Freien sind bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren 20 Kinder erlaubt. Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen sind immer noch nicht möglich.
Anmeldungen: Freizeittreff Rentfort (02043/45775, 01573/ 9118336), Freizeittreff BBzB (02043/6803316), Freizeittreff Brauck (02043/39332, 0163/3052094). Weitere Informationen unter https://jugend-in-gladbeck.de.
Einzelunterricht ist in der Musikschule wieder in Präsenzform möglich
Die städtische Musikschule öffnet wieder am 15. März für den Einzelunterricht in Präsenzform in allen Altersstufen. In den übrigen Bereichen wird der Unterricht bis einschließlich 26. März – sofern möglich – weiterhin digital duchgeführt. Weitere Informationen sind über den Newsletter der Einrichtung oder unter der Telefonnummer 02043/97280 zu erhalten. Besuche sind unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich.