Gladbeck. Buchung eines Impf-Termins erfolgt nicht über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung. Termine für über 80-Jährige werden so nur blockiert.
Immer wieder kommen in diesen Tagen Beschäftigte von Pflegediensten zum Impfzentrum, um sich impfen zu lassen – und müssen dann unverrichteter Dinge wieder umkehren. Der Grund: Sie haben den Termin über das Anmelde-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart. Darüber werden derzeit allerdings nur die Termine für über 80-Jährige gemacht. Darauf weist die Kreisverwaltung Recklinghausen hin.
Diese Personengruppe wird mit dem Impfstoff von Biontech geimpft, die Menschen unter 65, also der Großteil der Berufstätigen, dürfen aktuell nur mit Astrazeneca geimpft werden. Wer also einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung bucht, blockiert eine Impfdosis und einen Termin, der einer Person über 80 zustünde – ohne am Ende selbst geimpft zu werden. „Wir verstehen, dass Impfberechtigte froh sind, wenn sie einen Termin bekommen können. Doch wir bitten, das vom Land festgelegte Vorgehen zu beachten. Nur so ist sichergestellt, dass die bestellten Impfstoffe auch an die Personen verimpft werden können, denen dieser Impfstoff zusteht“, sagt Landrat Bodo Klimpel.
Der Kreis nimmt in der Regel Kontakt zum Arbeitgeber auf
Wer zu einer Berufsgruppe gehört, die mit höchster Priorität geimpft wird, bekommt ein gesondertes Impfangebot. Dazu zählen ab kommenden Montag etwa auch Erzieher und Lehrer. Das Impfangebot geschieht in der Regel über den Arbeitgeber, zu dem der Kreis aktiv Kontakt aufnimmt. Die Termine werden dann über die Kreisverwaltung koordiniert und die entsprechende Impfmenge angefordert.
Wer aufgrund einer beruflichen Impfung einen Impftermin über das KV-Portal vereinbart hat, wird gebeten, diesen Termin zu stornieren und sich per Mail an prioimpfung@kreis-re.de zu wenden und einen Ersatztermin zu vereinbaren.