Gladbeck. Großeinsatz der Polizei in Städten des Kreises Recklinghausen in der Nacht zum Samstag. 171 Fahrzeuge wurden überprüft, drei Autos stillgelegt.

Die Polizei hat in der Nacht zu Samstag Schwerpunktkontrollen in den Städten der Polizeipräsidiums Recklinghausen unternommen - insbesondere wollte die Polizei mit ihrem großangelegten Einsatz gegen illegale Straßenrennen vorgehen.

Einsatzkräfte waren laut Polizeimitteilung in verschiedenen Städten aktiv. Insbesondere in Recklinghausen, Herten und Bottrop kontrollierten Polizeibeamte eine Vielzahl von Fahrzeugführern. Insgesamt, so bilanziert die Polizei, wurden 171 Fahrzeuge überprüft, drei davon wurden sichergestellt. 39 Verstöße wurden festgestellt: Es wurden 30 Verwarnungsgelder (u.a. wegen zu hoher Geschwindigkeit oder Missachtung der Gurtpflicht) verhängt und acht Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen (u.a. wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis) geschrieben. Bei einem Fahrer besteht laut Polizei der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss gefahren ist.

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Polizeipräsidentin will „alle Möglichkeiten“ gegen Raser ausschöpfen

Die Polizei bewertet die nächtliche Aktion als Teil ihrer Bekämpfung der Raser- und illegalen Tuningszene. „Personen, die die Straßen als Rennstrecke oder zur Selbstinszenierung missbrauchen, haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen. Wer rast und sich somit rücksichtlos verhält, der gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer“, so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen nach dem Einsatz. Gegen Raser werde die Polizei „unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten“ konsequent vorgehen, versicherte sie.

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Seit Anfang des Jahres hat es bereits einige Raser gegeben, bei denen die Polizei die Fahrzeuge sichergestellt hat - zuletzt am Dienstag und Donnerstag in Recklinghausen, die Fahrer waren jeweils 19 Jahre alt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 gelten Kfz-Rennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.

Passiere ein tödlicher Unfall während eines verbotenen Rennens, so die Polizei, könne der Fahrer sogar wegen Mordes angeklagt werden. Zu Verhinderung eines derartigen rücksichtslosen- und verantwortungslosen Verhaltens erhöhe die Polizei den Kontrolldruck in den Städten.

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