Gladbeck. Der Planungsausschuss sagt Ja zur Ideenentwicklung für die Neunutzung der Werksflächen an der Talstraße. Das Projekt wird vom Land unterstützt.

Experten bescheinigen dem Areal ein „besonderes Potenzial“, Planer sehen sich vor einer „schwierigen, aber spannenden Herausforderung“, und die Politik schwärmt bereits von „Chancen für die Stadtentwicklung“: Die Rede ist vom ausgedienten Betriebsgelände der RBH Logistic GmbH (die alten Bahn- und Hafenbetriebe) in Gladbeck, für dessen künftige Nutzung nun Ideen geschmiedet werden sollen. Dazu gab der Stadtplanungs- und Bauausschuss auf seiner letzten Sitzung in der nun auslaufenden Wahlperiode des Stadtrates einstimmig sein Votum ab.

Konkret handelt es sich um den Bereich in Schultendorf nördlich der Talstraße und westlich der Bahngleise bis hin zur Tauschlagstraße, mit zahlreichen Werkstätten und Lokschuppen, die von RBH nicht mehr genutzt werden und die teils abgängig sind. Mittlerweile sei das Gelände, das zwischenzeitlich von der RBH Logistic GmbH verkauft wurde, aus dem Bergrecht und größtenteils auch aus dem Bahnrecht entlassen worden, so Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer. Er wies darauf hin, dass die Stadt nunmehr das Planungsrecht habe und sich damit beste Möglichkeiten zur Baulandmobilisierung und Neuerschließung böten. „Damit könnten wir das gesamte alte Betriebsgelände in den Stadtteil Schultendorf integrieren“, so Kreuzer.

Ein Mix an Nutzung ist vorstellbar: Wohnen, Kultur, nicht-störendes Gewerbe wie Labore

Geschichte: Das ehemalige RBH-Gelände an der Talstraße in Betrieb.
Geschichte: Das ehemalige RBH-Gelände an der Talstraße in Betrieb. © WAZ FotoPool | Thomas Gödde

Vorstellbar sei ein Mix an Nutzung – etwa Wohnungsbau und betreutes Wohnen im süd-westlichen Teil des Areals entlang der Tauschlagstraße, im östlichen Teil bei Erhalt der Galerie (altes Magazin) ein Platz zum Aufenthalt mit einer Gastronomie (Bistro), und im nördlichen und östlichen Teil eine „nicht-störende“ gewerbliche Nutzung z.B. für einen Dienstleistungspark, für Labore oder wissenschaftliche Tätigkeiten. Eventuell könnten prägnante Gebäude erhalten werden. Diskutiert werden sollten auch Ideen einer autofreien Siedlung, oder die Nutzung alternativer Energieformen.

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Erschlossen werden müsse das Gelände durch eine neue Straße von der Talstraße nach Norden bis zur Tauschlagstraße. Kostenintensiv sei der Kanalbau, auch müsse eine mögliche Bodenbelastung beachtet werden. Zudem sei auch das Thema Lärmschutz Richtung Schultendorfer Wohnbebauung von großer Bedeutung, genauso wie die verkehrliche Belastung der Talstraße, so eine Expertin der Landesentwicklungsgesellschaft. Die NRW-Gesellschaft sitzt nach einer Vereinbarung zwischen Stadt und Kommunalministerium mit im Boot bei der Entwicklung von Möglichkeiten fürs Gelände.

Beginn eines langen, Jahre dauernden Planungsprozesses

Baurat Kreuzer wies auf den Ideencharakter der ersten Vorschläge hin, „wir sind noch in der Werkstatt, entschieden ist noch gar nichts“. Das sei noch ein Jahre andauernder Prozess, „eine spannende Aufgabe für den neuen Rat“. Nur eines sei klar: Ein klassisches Gewerbegebiet werde das RBH-Gelände nicht.

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Durchweg lobte die Politik die Visionen („großartig, eine Aufwertung des Stadtteil“, so etwa SPD-Sprecher Bennarend), sie mahnte aber vor auch, so FDP-Ausschussmitglied Christine Dohmann, vor Altlasten und hohen Kosten für die Erschließung und sorgte sich über den Ist-Zustand mit zunehmendem Lkw-Verkehr, wie BIG-Sprecher Dieter Plantenberg und CDU-Fraktionsvize Dietmar Drosdzol anmerkten.

Phenol-Bahntrasse bleibt bestehen

Unstrittig ist, dass südlich der Talstraße (ab RBH-Firmenzentrale) der neue Radschnellweg Richtung Essen beginnen soll. Dieser erste Teil führt über die alte, bereits zurückgebaute Kohlenbahntrasse zunächst bis zur Bottroper Straße. Erhalten bleibt die Bahntrasse Richtung Ineos Phenol, die die RBH-Fläche nach Norden begrenzt. Verkauft an einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb ist das Gelände östlich der Bahntrasse.

Stadtbaurat Kreuzer betonte, dass die Stadt zwar die Planungshoheit habe, aber keine Eigentümerin der Flächen ist und daher keine Kosten für die Neugestaltung trage. Das sei die Aufgabe des Eigentümers und eines möglichen Investors.