Gladbeck. Durch Wegfall der Maskenpflicht wird für Gladbecker Kinder beim Corona-Verfahren nicht mehr zwischen Grund- und anderen Schulen unterschieden.
Aufgrund des ab Dienstag, 1. September, geltenden Wegfalls der Maskenpflicht im Unterricht auch für weiterführende Schulen hat die Verwaltung des Kreises Recklinghausen die Corona-Verfahrensregeln neu festgelegt. Grund- und weiterführende Schulen im Kreisgebiet werden von der Gesundheitsbehörde ab sofort gleich behandelt, sollte ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv auf den Coronavirus getestet worden sein.
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Für den Schulbetrieb gilt dann folgendes Verfahren: Die vom Coronafall betroffene gesamte Klasse inklusive Lehrer wird auf Veranlassung des Gesundheitsamts zweimal im Abstand von etwa einer Woche auf Coronaviren getestet. Die engen Kontakte (Lehrer und Schüler, die gemäß der RKI-Richtlinien engen Kontakt zur positiv getesteten Person hatten), also beispielsweise die direkten Sitznachbarn davor, dahinter und daneben, bleiben als ‚Kontaktpersonen der Kategorie 1‘ für 14 Tage in Quarantäne. Alle weiteren Schüler aus der Klasse gelten als Kontaktpersonen der Kategorie 2 und können weiterhin ganz normal zur Schule gehen. Lässt sich nicht klar festlegen, wie eng der Kontakt zur positiv getesteten Person war, muss die gesamte Klasse in Quarantäne.
Gegebenenfalls muss auch die OGS-Gruppe in Quarantäne geschickt werden
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Zu prüfen ist, ob das positiv getestete Kind auch in der offenen Ganztagsschule war. Sollte das der Fall sein, muss auch diese Gruppe berücksichtigt und gegebenenfalls in Quarantäne geschickt werden. Für die Lehrkräfte, die nicht Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind, besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der regelmäßigen Tests auf freiwilliger Basis testen zu lassen. Auf die anderen Klassen der Schule hat der positive Fall keine Auswirkungen. Neben dem Standardverfahren prüft das Gesundheitsamt auch, ob im Einzelfall weitere Maßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus wird im Rahmen der Kontaktnachverfolgung auch geprüft, welche weiteren Kontaktpersonen es gibt.
Sobald die Ergebnisse einer getesteten Schulklasse vorliegen, werden die Familien angerufen und über das Ergebnis informiert. Wenn auf dem Formular beim Test die Aktivierung des QR-Codes für die Corona-App angekreuzt worden ist, wird das Labor das Testergebnis dort für die App freischalten. Dann ist das Resultat auch in der App verfügbar. Aktuelle Informationen zum Thema gibt es auf www.kreis-re.de/corona.