Gladbeck. Kunden des Wochenmarktes in Gladbeck müssen eine Maske tragen. Die Pflicht gilt auf dem Marktplatz und an den Ständen an der Horster Straße.

Die Stadtverwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase für den Wochenmarkt Gladbeck auf dem Marktplatz und für die Stände entlang der Horster Straße gilt. Das heißt, beim Betreten des Wochenmarktes auf dem Marktplatz und beim Einkauf an den Ständen an der Horster Straße ist für Verkäufer und Kunden ausdrücklich ein Mundschutz vorgeschrieben.

Eine entsprechende Beschilderung weist darauf hin. Der Kommunale Ordnungsdienst werde dies verstärkt kontrollieren. Für Passanten auf der Horster Straße, die nicht an den Ständen einkaufen, gilt die Pflicht nicht, so die Stadtverwaltung abschließend.

Die Stadt hatte immer wieder auf die Pflicht in diesem Teil der Innenstadt hingewiesen. Nicht allen Kunden des Wochenmarktes sei bewusst, dass sie dort eine Maske tragen müssten.