Gladbeck. Gladbecker Auszubildende in handwerklichen Berufen können im Ausland Erfahrungen sammeln. Doch es darf für das Zielland keine Reisewarnung geben.

Auslandspraktika in der Ausbildung sind wieder möglich. Darauf weist die Kontaktstelle Ausland der Handwerkskammer (HWK) Münster hin. „Auszubildende können somit wieder internationale Erfahrung sammeln“, so Andreas Bendel, der in der Kontaktstelle über individuelle Praktika und Gruppenaufenthalte im Ausland berät. Andererseits könnten Ausbildungsbetriebe zeigen, „dass sie für leistungsstarke Nachwuchskräfte attraktiv sind“.

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Die HWK macht darauf aufmerksam, dass Auslandspraktika nur dann über das Programm „Erasmus +“ gefördert werden können, wenn für das Zielland vor der Abreise keine aktuelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes herausgegeben wurde. Bei einer Warnung während des Aufenthaltes muss diese ebenso befolgt werden wie Infektionsschutzvorgaben des Gastlandes.

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Wird der Auslandsaufenthalt wegen der Corona-Pandemie storniert, abgesagt oder abgebrochen, gibt es keinen Ersatz für Stornierungsgebühren, Unterbringungs- und Reisekosten. Eine schriftliche Bestätigung des Auslandsschutzes durch die Krankenversicherung sei sinnvoll, ergänzt Bendel.

Die Kontaktstelle informiert unter 0251 705-1464. www.hwk-muenster.de/ausland