Gladbeck. Technische Probleme sind behoben, so das beauftragte Rechenzentrum der Kreisverwaltung. Die ist aber vorsichtig.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist es in Deutschland möglich, Fahrzeuge über das Internet zuzulassen. Im Kreis Recklinghausen funktionierte das jedoch wegen technischer Hindernisse über Monate hinweg nicht. Jetzt soll das Problem behoben sein, teilte Lena Heimers, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage mit. Ein Lichtblick für alle Autobesitzer auch aus Gladbeck, die zurzeit teilweise wochenlang auf einen Termin in der zentralen Kfz-Zulassungsstelle des Kreises in Marl warten müssen.

In NRW gibt es mehrere Rechenzentren, über die die „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-kfz) abgewickelt werden kann. Die Kreisverwaltung schenkte dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (Kamp-Lintfort) das Vertrauen. Doch schon kurz nach dem Start im letzten Oktober zeigten sich Schwierigkeiten. Vorgänge, so Lena Heimers, wurden nicht richtig übertragen. Aus einer Fahrzeugabmeldung wurde so zum Beispiel eine Neuzulassung. An der Schnittstelle soll es gelegen haben, hieß es.

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Auch weitere Städte mussten auf das Online-Angebot verzichten

Der Kreis zog die Notbremse und klinkte sich aus „i-kfz“ vorübergehend aus. Auch die Städte Bochum, Dortmund und Düsseldorf sowie der Kreis Wesel, die ebenfalls mit dem Dienstleister aus Kamp-Lintfort zusammenarbeiten, mussten auf das Online-Angebot verzichten. „Wir waren sehr unzufrieden mit der Situation, denn es hätte die Arbeit im Straßenverkehrsamt deutlich erleichtert“, betont die Sprecherin des Kreises.

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Gerade in der Corona-Zeit, als die Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr vorübergehend geschlossen war, wäre „i-kfz“ für Bürger möglicherweise eine wertvolle Alternative gewesen. Auch heute noch sind – als Folge von Corona-Beschränkungen – Termine in der Zulassungsstelle rar.

Nutzer sollen Fehler melden

Seit ein paar Tagen ist die Online-Zulassung über das Internet-Portal der Kreisverwaltung www.kreis-re.de wieder möglich. Doch so ganz traut die Behörde dem Braten selbst noch nicht. Heimers: „Wir befinden uns noch in einer Erprobungsphase.“ Wenn es zu Fehlermeldungen komme, sollten die Nutzer eine Rückmeldung an das Straßenverkehrsamt geben und möglichst mit Screenshots dokumentieren, rät sie.

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Wer die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen möchte, muss allerdings selbst einige technische Voraussetzungen erfüllen. Um sich auch persönlich identifizieren zu können, benötigt der Interessent einen Personalausweis mit einer freigeschalteten Online-Funktion („e-ID“). Vorhanden sein muss auch ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit (kostenloser) Ausweis-App 2.

Bestimmte Unterlagen werden postalisch versendet

Bei „i-kfz“ werden die Benutzer schrittweise durch den Verwaltungsvorgang geführt. Bestimmte Unterlagen wie etwa Zulassungsbescheinigungen und auch Plaketten fürs Nummernschild werden dann von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Neuzulassungen, Umschreibungen oder Abmeldungen sind online aber nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen worden sind. Und zunächst einmal können auch nur Privatpersonen von dem Angebot Gebrauch machen. Firmen wie Autohäuser oder Zulassungsdienste sollen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums in einem nächsten Schritt eingebunden werden.