Gladbeck. Die Stadtverwaltung Gladbeck verfährt weiter nach dem alten Bußgeldkatalog für Verkehrssünder. Eine neue Regelung gibt’s noch nicht.

Die Situation ist und bleibt vorerst für die Stadtverwaltung Gladbeck, wie für alle Beteiligten, unbefriedigend. Noch immer liege keine verbindliche Rechtsgrundlage vor, wie mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldverfahren im Straßenverkehr – nach dem Stopp des verschärften Strafenkatalogs – umzugehen sei, teilt David Hennig mit. Deswegen rät der Rathaus-Sprecher: „Wer Einspruch eingelegt oder noch nicht bezahlt hat, sollte warten.“

Denn: „Wenn ein Buß- oder Verwarnungsgeld einmal bezahlt ist, gibt es kein Geld zurück.“ Bei laufenden Verfahren hingegen werde „unter Zugrundelegung des alten Bußgeldkatalogs der Sachverhalt geprüft“. Denn noch bestehe die Unsicherheit, wie mit Verkehrssündern verfahren werde. Der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog, der gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drastische Strafen bis zum Fahrverbot vorsah, wurde ausgesetzt.

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Seitdem gilt die Handlungsempfehlung: Die Vollzugsbehörden sollten nach der vorherigen Variante vorgehen. Das bestätigt Hennig: „Wir handeln nach dem alten Muster.“

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Anfang der Woche hatte das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur unter anderem Bezirksregierungen zu einer Videokonferenz eingeladen. Thema: „54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020“. Also: der Umgang mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Eine klare Antwort blieb nach Hennigs Auskunft bislang aus. Darauf werde weiter gewartet.