Gladbeck. Die Knöllchenzahlen stiegen in Gladbeck im Jahr 2019 rapide an. Das gilt für Parkverstöße ebenso wie für Überschreitungen des Tempolimits.
Autofahrer haben in Gladbeck im zurückliegenden Jahr 2019 deutlich mehr Knöllchen bekommen als im Vorjahr. Ins Stadtsäckel flossen rund 710.000 Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern.
Gladbeck: 500.000 Euro flossen aus Verstößen beim Parken in die Stadtkasse
Der Löwenanteil dieses Postens macht der Bereich „ruhender Verkehr“ aus, wie es so schön auf Amtsdeutsch heißt, also das Parken. Etwa 500.000 Euro flossen ins Stadtsäckel. Sie resultieren aus 27.162 Fällen, das sind 6,78 Prozent mehr als im Vorjahr. 2018 wurden 25.438 Verstöße registriert. Unter den Verstößen der zurückliegenden zwölf Monate sind deutlich mehr Bußgeldverfahren als im Jahr 2018, als 4301 Fälle in die Statistik eingingen: nämlich 5423 – ein Plus von 26,09 Prozent.
Der Vergleich belegt, dass sich die Zahlungsmoral der Knöllchen-Empfänger „deutlich verschlechtert“ habe, wie Christiane Schmidt feststellt. Die Sprecherin der Stadtverwaltung: „Knapp über 20 Prozent der verhängten Verwarnungsgelder wurden nicht sofort gezahlt und mündeten in ein Bußgeldverfahren.“
Die Zahlungsmoral hat sich in Gladbeck verschlechtert
Die gestiegene Anzahl der Knöllchen für Parksünder führt Christiane Schmidt im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurück: Es habe einerseits weniger Krankheitsfälle gegeben, andererseits sei eine weitere Kraft im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) eingestellt worden. Diese schreibe insbesondere auch in den Außenbereichen Knöllchen. „Wir haben derzeit zehn volle Stellen“, sagt Stadtsprecher David Hennig, „seit Oktober ist eine zusätzliche Kraft im Dienst, das merken wir schon.“ Neun KOD-Beschäftigte arbeiten im Außendienst, ein Mitarbeiter ist im Innendienst tätig.
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Auch beim fließenden Verkehrs schnellten die Zahlen in der Knöllchen-Bilanz nach oben. Die mobilen Radargeräte blitzten im vergangenen Jahr 9599 Temposünder, die ein Verwarngeld berappen mussten. Anno 2018 wurden 7768 allzu flotte Fahrer erwischt. „Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten im Verwarnungsgeldbereich hat sich somit im Vergleich um 1831 Fälle und einen prozentualen Anteil von 23,57 Prozent erhöht“, so Christiane Schmidt.
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Insgesamt seien im Jahr 2019 bei 302 Messungen 10.234 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden – mit Blick auf das Vorjahr ergibt sich ein Anstieg von 9,8 Prozent. Seinerzeit hatte es das städtische Ordnungsamt mit 9319 Fällen bei 285 Messungen zu tun.
Verwarnungs- und Bußgeld
Im Jahr 2018 spülten Knöllchen insgesamt 593.000 Euro in die Stadtkasse. Davon entfielen 433.000 Euro auf den ruhenden Verkehr. 160.000 Euro stammen aus Geldern, die auf Verstöße im fließenden Verkehr herzuleiten waren.
Stadtsprecher David Hennig erklärt: „Bußgelder im ruhenden Verkehr resultieren aus nicht bezahlten Verwarnungsgeldern.“ Anders als im fließendem Verkehr: „Wer schneller als 21 Stundenkilometer über dem erlaubten Limit gefahren ist, bekommt ein Bußgeld mit Punkten in Flensburg.“
Die Rathaus-Sprecherin sagt über die Disziplin der Autofahrer, sich im Stadtgebiet an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten: „Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten deutlich angestiegen. So hat sich die Anzahl der Bußgelder mit Punkteverstößen seit 2018 fast verdoppelt.“ Diese Steigerung liege unter anderem darin begründet, dass „nach Abstimmung mit der Polizei dauerhaft neue Messstellen eingerichtet werden konnten“. Damit habe die Stadtverwaltung auf Anwohner reagiert, die sich über zu schnelles Fahren in ihrem Umfeld beschwerten.
Doch längst nicht immer kamen „Bleifüße“ mit einer Verwarnung davon. Sechs Fahrverbote wurden verhängt, weil die Menschen am Steuer das Gaspedal zu weit durchdrückten – das ist ein Fall mehr als im Jahr zuvor. „Insgesamt wurden 187 Bußgelder mit Punkteverstößen ohne Fahrverbot verhängt“, so die Bilanz. Damit hat sich die Anzahl fast verdoppelt, waren es doch im Jahr 2018 fast die Hälfte weniger: 94.
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Als ein negativer „Spitzenreiter“ der aktuellen Statistik nennt das Ordnungsamt diesen Fall: 2019 wurde eine Geschwindigkeit von 37 Stundenkilometern in einer verkehrsberuhigten Zone gemessen. Maximal zehn Stundenkilometer wären dort erlaubt gewesen. Diese Eile muss der Ertappte teuer bezahlen: Der Vorfall wurde mit 160 Euro Geldbuße, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.