Gladbeck. In Gladbeck gibt es elf Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Betroffen sind Familien aus zwei Stadtteilen. Auch Kontaktpersonen in Quarantäne.
In den vergangenen Tagen hat es in Brauck und Butendorf eine Häufung von elf Neuinfektionen mit dem Coronavirus gegeben. Innerhalb weniger Tage, so die Stadtverwaltung, sind Mitglieder mehrerer türkischstämmiger Familien in den beiden Stadtteilen positiv getestet worden.
Alle Familienmitglieder und die Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne
„Das Hochhaus an der Steinstraße 72 ist nicht betroffen“, betont der Kommunikationschef der Verwaltung, Peter Breßer-Barnebeck. Das Kreisgesundheitsamt habe die Stadt aktuell über die neue Lage informiert. Alle Familienmitglieder und weitere Kontaktpersonen der Infizierten stehen unter Quarantäne. „Das hat uns bei den Infektionszahlen wieder richtig nach hinten geworfen“, so Breßer-Barnebeck. Seit dem 1. Juni seien knapp 100 Personen in Gladbeck neu unter Quarantäne gestellt worden. Die Einhaltung der Quarantäne kontrolliere das Kreisgesundheitsamt, beispielsweise durch Anrufe bei den Betroffenen zu Hause.
Laut Mitteilung des Kreisgesundheitsamtes am Donnerstag gibt es in Gladbeck aktuell 234 bekannte Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus, acht mehr als noch am Mittwoch gemeldet. 190 (188) Personen sind mittlerweile wieder gesund. Es bleibt bei 22 Todesfällen. „Offensichtlich wurden die notwendigen Corona-Vorschriften zur Hygiene und zum Abstandsgebot nicht eingehalten“, so Bürgermeister Ulrich Roland. „Wir haben es gemeinsam in den vergangenen Wochen geschafft, die Infektionszahlen nach und nach auf zehn zu senken.“ Dies sei nur durch Disziplin und die Einhaltung der Corona-Vorschriften gelungen. Es sei schade, dass sich die Lage durch das „leichtsinnige Verhalten einzelner“ jetzt wieder verschärfe.
Hygienevorschriften und Abstandsregeln auch weiterhin beachten
Trotz der Öffnung vieler Einrichtungen und der weitgehenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten weiterhin alle Hygienevorschriften, die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Darauf weist die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich hin. Darüber hinaus sollte man auch im eigenen Interesse überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sich und andere durch Mund-Nasen-Bedeckungen schützen.
„Diese Regeln sollten, auch wenn es manchmal schwer fällt, auch bei privaten Begegnungen, religiösen Festen und anderen Anlässen eingehalten werden, bei denen man mit mehreren Menschen zusammenkommt“, so Roland. Die Ausbrüche von Corona-Infektionen in einer Baptisten-Kirche in Frankfurt und nach Feiern im Zusammenhang mit dem Zuckerfest in Göttingen würden zeigen, wie gefährlich das Virus ist und und wie hoch die Ansteckungsgefahr.