Gladbeck /Gelsenkirchen. Vereine, Unternehmen und Privatleute wehren sich gegen Behördenauflagen beim auch für Gladbeck zuständigen Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Corona berührt Menschen, ängstigt und nervt zugleich. Im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind Dutzende von Eilanträgen eingegangen, in denen sich Unternehmen, Vereine oder auch Privatpersonen gegen behördliche Auflagen wehren. Auch ein Antrag gegen das Versammlungsverbot zur Mai-Kundgebung in Gladbeck war betroffen. Zudem musste das Gericht etwa auch über die Öffnungserlaubnis für einen Tantra-Massagesalon entscheiden.
Ein Massagesalon ist keine Prostitutionsstätte
Unter Polizeieinsatz war der Salon durch die Stadt Essen geschlossen worden, der auch sexuelle Massagen als Dienstleistung anbietet. Die Kammer war letztlich der Auffassung, dass es sich bei dem Betrieb nicht um eine Prostitutionsstätte handelt. Einfacher war es für die Richter, beantragte Aufhebungen von Ausgangssperren oder Kontaktverbote, die durch die Stadtverwaltungen ausgesprochen wurden, zurückzuweisen. Auch das Versammlungsverbot zur Mai-Kundgebung durch die Städte Gladbeck Gelsenkirchen, Essen und Bottrop hatte vor Gericht nach einigen Anträgen Bestand.
Durch neue Auflagen und richterliche Entscheidungen hat sich die beengte Situation für große Kaufhausketten (Karstadt Sports, Galeria Kaufhof) mittlerweile geändert, die ihre Verkaufsflächen wieder nutzen dürfen. Wenig erfolgreich waren Bürger, die die Nutzung eines Segelboots auf dem Vereinsgelände, den Besuch einer Mutter im Pflegeheim oder das Besuchsrecht für ein vierjähriges schwerstbehindertes Kind durchsetzen wollten. Verzichten muss ein Brautpaar auch auf die geplante Nottrauung. Aus einer geplanten Fete in Marl wurde ebenfalls nichts, eine Eventgastronomie musste auf die erhofften Feierlichkeiten verzichten. Das Verbot wurde vom Gericht bestätigt.
Die rechte Partei NPD musste sich einem Richterspruch beugen
Die extrem rechtsorientierte Partei NPD hatte sich ebenfalls dem Richterspruch am Verwaltungsgericht zu beugen. Die Partei musste ihre geplante Wahlkampfveranstaltung in Bochum abblasen. Nicht entschieden haben die Verwaltungsrichter über Anträge, die Erlasse oder Empfehlungen betrafen, die vom Bund oder vom Land erfolgten. Sie wurden an das Verwaltungsgericht Berlin oder das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster verwiesen. Viele Kläger wollten etwa vor dem Verwaltungsgericht die Aussetzung eines Kontaktverbots erstreiten, dass das NRW-Arbeits- und Gesundheitsministerium für mehr als zwei Personen erlassen hatte.
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